Kann auch eine Person, die keinen Wohnsitz in Deutschland hat, Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH werden?

Der Geschäftsführer einer GmbH muss keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Bestellung zum Geschäftsführer ist auch nicht davon abhängig, dass der Geschäftsführer ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Der Geschäftsführer muss aber die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung beim Handelsregister persönlich in öffentlich beglaubigter Form unterschreiben. Erfolgt die Geschäftsführung grundsätzlich von Deutschland aus, ist auf die ggf. erforderliche Aufenthaltsgenehmigung zu achten.

Auch der Gesellschafter der GmbH muss kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Dafür benötigen Sie einen entsprechenden Notar im Ausland. Zusätzlich muss die Beurkundung jedoch durch eine Apostillierung legitimiert werden, damit diese grenzübergreifende Gültigkeit erlangt.

Unter Umständen können Sie sich auch an deutsche Konsularbeamte im Ausland wenden. Allerdings sind diese nicht zu einer Beurkundung verpflichtet, sodass eine klare Absprache erforderlich ist.