Muss das Stammkapital sofort und in voller Höhe eingezahlt werden?

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 €. Bei einer UG ist eine Stammeinlage von (theoretisch) 1 € und bis zu 24.999 € denkbar.

Eine GmbH kann bereits zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden, wenn die Hälfte des Mindestkapitals eingezahlt ist

Bei der UG gilt, dass die Anmeldung erst erfolgen darf, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist.