Kann ich mit der GmbH oder UG vor Eintragung in das Handelsregister Geschäfte tätigen?

Sie können auch vor der konstitutiven Eintragung in das Handelsregister Geschäfte tätigen. Dazu nutzen Sie den Zusatz „in Gründung (i.G.)“ in Verbindung mit Ihrer Firma ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags, also etwa „Beispiel GmbH i.G.“.

Davor befindet sich Ihr Unternehmen in der Phase der sogenannten „Vorgründungsgesellschaft“. Abhängig vom Zweck ist diese eine Personengesellschaft in Form einer GbR oder oHG.

Beachten Sie aber, dass es bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Eintragung der Gesellschaft zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter kommen kann. Ebenfalls muss eine vorläufige Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden, um Rechnungen stellen zu können.