Welche Form muss in der geschäftlichen Kommunikation eingehalten werden?

Die Kommunikation der GmbH oder UG erfolgt per Geschäftsbrief (E-Mail, Fax etc.). Unabhängig von der konkreten Form muss dieser bestimmte Angaben enthalten.

So sind stets

  • Firma des Unternehmens (Name),
  • Rechtsform (bspw. GmbH oder UG),
  • Sitz der Gesellschaft,
  • das Registergericht und
  • die Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist,

anzugeben.

Sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat bildet und dieser einen Vorsitzenden hat, kommt noch wenigstens ein voll ausgeschriebener Vorname und der Familienname des Aufsichtsratsvorsitzenden hinzu.

Mit dem Druck (bzw. der Vorbereitung der Mails, Faxe usw.) sollte bis zur Handelsregistereintragung abgewartet werden, da vielfach zuvor die Zulässigkeit des Firmennamens noch nicht endgültig feststeht und im Übrigen die Handelsregisternummer noch nicht bekannt ist.