TOM TAILOR Holding SE: Tom Tailor GmbH erhält Bürgschaftszusage für EUR 100 Mio. Kredit; Grundsätzliche Einigung über Verlängerung der Konsortialfinanzierung; TOM TAILOR Holding SE beantragt Insolvenzverfahren; Bonita GmbH beantragt Schutzschirmverfahren

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Hamburg, 8. Juni 2020. Die Bundesregierung hat heute unter Beteiligung der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen der Tom Tailor GmbH eine Bund-Länder-Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit in Höhe von EUR 100 Mio. für den Teilkonzern Tom Tailor zugesagt. Die bürgschaftsbesicherte Finanzierung hat eine Laufzeit bis Ende September 2024. Zudem haben sich die Konsortialbanken grundsätzlich bereit erklärt, auch alle bisherigen Kreditlinien in einem angepassten Volumen von EUR 355 Mio. zu weitgehend unveränderten Konditionen bis 30. September 2024 für den Teilkonzern Tom Tailor zu verlängern. Darüber hinaus hat sich der Mehrheitsaktionär der TOM TAILOR Holding SE, die Fosun International Limited, grundsätzlich bereit erklärt, die Laufzeit des der Tom Tailor GmbH gewährten Darlehens in Höhe von EUR 28,5 Mio. bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Unterzeichnung eines verbindlichen Eckpunktepapiers (Term Sheets) steht nur noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung einzelner Banken und soll morgen erfolgen.

Die Bürgschaftszusage bleibt hinter der von der Gesellschaft für die Gesamtgruppe, einschließlich Bonita, beantragten Bürgschaftssumme zurück. Die Bürgschaftsgeber haben keine ausreichende Finanzierungs- und Bürgschaftsfähigkeit für die Bonita GmbH gesehen. Daher bestehen keine Finanzierungszusagen für die Bonita GmbH, deren Liquidität nicht ausreichen wird, um die Mittelabflüsse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu decken. Die Bonita GmbH wird vor diesem Hintergrund heute aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragen. Aufgrund ihrer gruppeninternen Verpflichtungen gegenüber der Bonita GmbH ist eine Insolvenz bei der TOM TAILOR Holding SE unausweichlich. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher entschieden, heute beim zuständigen Amtsgericht Hamburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Die Tom Tailor GmbH bleibt von den Insolvenz-/Schutzschirmverfahren unberührt und kann insbesondere unter Verwendung der zugesagten Mittel das operative Geschäft unverändert fortführen.

Mitteilende Person: Marc Gorbauch, General Counsel

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Hamburg and Wolfenbüttel, Nils Krause
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