TOM TAILOR Holding AG plant Kapitalerhöhung in Höhe von mindestens EUR 10 Millionen mit Backstop durch Fosun

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TOM TAILOR GROUP plant Kapitalerhöhung in Höhe von mindestens EUR 10 Millionen mit Backstop durch Fosun

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Hamburg, 9. November 2016 – Der Vorstand der TOM TAILOR Holding AG plant die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Kapitalerhöhung sollen der Gesellschaft Barmittel in Höhe von mindestens EUR 10 Millionen zufließen.

Zur Durchführung der Barkapitalerhöhung hat die Gesellschaft mit Fosun International Ltd. („Fosun“) eine Backstop-Vereinbarung abgeschlossen, wonach Fosun berechtigt ist, sich an der Barkapitalerhöhung im Umfang ihrer derzeitigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von ca. 29,47% zu beteiligen. Gleichzeitig verpflichtet sich Fosun, alle nicht platzierten neuen Aktien zu erwerben, soweit der durch Fosun aufzubringende Gesamtkaufpreis EUR 10 Millionen nicht übersteigt.
Die Verpflichtungen von Fosun aus der Backstop-Vereinbarung stehen u.a. noch unter mehreren Bedingungen.

Wesentliche Bedingung ist zunächst, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Fosun für den Fall der Erlangung der Kontrolle über die Gesellschaft infolge der Kapitalerhöhung gemäß § 37 WpÜG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Übernahmeangebots an alle Aktionäre befreit. Weitere wesentliche Bedingung ist die Erteilung der erforderlichen Freigaben durch Kartellbehörden für den Fall, dass Fosun infolge der Kapitalerhöhung die Kontrolle über die Gesellschaft erlangt.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung steht schließlich noch unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlüsse durch Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Durchführung der Kapitalerhöhung. Diese sollen unverzüglich nach Vorliegen der vorgenannten Bedingungen gefasst werden.
Der Vorstand geht davon aus, dass die mit Fosun in der Backstop- Vereinbarung vereinbarten Bedingungen erfüllt werden.

09.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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