Anti-Doping-Gesetz – ein nächster Schritt!

Nachdem in jüngster Vergangenheit insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern die Debatte um ein Anti-Doping-Gesetz intensiv vorantrieben, hat Bundesjustizminister Heiko Maas nunmehr angekündigt, noch im laufenden Jahr ein solches Gesetz auf Bundesebene vorzulegen. Vorgesehen seien Freiheits- und Geldstrafen, so der SPD-Politiker. Zudem sollen Besitz und Vertrieb von verbotenen Substanzen zu Dopingzwecken ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden. Ins Visier geraten somit nicht nur Sportler, sondern auch Dopingärzte.

„Betrug ist zum Beispiel, wenn sich im Profisport Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten“, erklärte Maas, „sie bevorteilen sich gegenüber anderen, nicht gedopten Sportlern, und sie kriegen dafür Geld, weil sie erfolgreich sind und sich diesen Vorteil durch Doping erschlichen haben. Und das ist in anderen Fällen Betrug und das ist strafbar und das muss auch für Doping gelten.“

Das kommende Gesetz soll sich primär an den Leistungssport richten. „Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist“, betonte der Bundesjustizminister. Grund hierfür seien praktische Erwägungen. Maas: „Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen?“

Interessant wird sein, ob eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit Teil des Anti-Doping-Gesetzes sein wird. Angesichts des diesbezüglich bestehenden Meinungskonflikts, sollte Klarheit geschaffen werden. Das Anti-Doping-Gesetz wäre hierfür womöglich eine gute Gelegenheit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Jan Ullrich verursacht alkoholisiert schweren Unfall

Jan Ullrich, Tour-de-France-Sieger von 1997, verursachte in der Schweiz einen schweren Unfall mit Personenschaden. Zwei Personen wurden verletzt und mussten in ein Krankenhaus abtransportiert werden. Ullrich selbst kam mit dem Schrecken davon. Direkt nach dem Verkehrsunfall dementierte er, alkoholisiert gefahren zu sein. Später revidierte Ullrich via Facebook: „Es ist unverzeihlich, dass ich mich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe. Das war ein Riesenfehler, den ich zutiefst bereue. Ich befand mich mit meinem Auto auf dem Heimweg, als es zu diesem Verkehrsunfall mit zwei anderen Autos kam. Ich war in diesem Moment unaufmerksam und zu schnell unterwegs – ich wollte einfach schnell nach Hause. Die Konsequenzen muss und werde ich tragen.“

Im Polizeibericht heißt es: „Weil beim unverletzten Unfallverursacher ein Atemlufttest mit rund 1.4 Promille positiv ausfiel, wurden eine Blut- und Urinprobe angeordnet sowie der Führerausweis eingezogen. Der Sachschaden ist mehrere zehntausend Franken groß.“ Eigenen Angaben zufolge soll der 40-jährige Ex-Weltmeister um die 20 km/h zu schnell gewesen sein.

Nach Petter Northug ist das Radsportidol der zweite prominente Sportler, welcher innerhalb kürzester Zeit als Verkehrssünder auffällt. Nach deutschem Recht ist Trunkenheit im Verkehr strafbedroht. Wer darüber hinaus „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so das deutsche Strafgesetzbuch. Die Rechtsprechung geht bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1.1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Zu Recht. Die Fahrerlaubnis wird für mehrere Monate entzogen und der Führerschein eingezogen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask