Jan Ullrich verursacht alkoholisiert schweren Unfall

(21.05.2014)

Jan Ullrich, Tour-de-France-Sieger von 1997, verursachte in der Schweiz einen schweren Unfall mit Personenschaden. Zwei Personen wurden verletzt und mussten in ein Krankenhaus abtransportiert werden. Ullrich selbst kam mit dem Schrecken davon. Direkt nach dem Verkehrsunfall dementierte er, alkoholisiert gefahren zu sein. Später revidierte Ullrich via Facebook: „Es ist unverzeihlich, dass ich mich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe. Das war ein Riesenfehler, den ich zutiefst bereue. Ich befand mich mit meinem Auto auf dem Heimweg, als es zu diesem Verkehrsunfall mit zwei anderen Autos kam. Ich war in diesem Moment unaufmerksam und zu schnell unterwegs – ich wollte einfach schnell nach Hause. Die Konsequenzen muss und werde ich tragen.“

Im Polizeibericht heißt es: „Weil beim unverletzten Unfallverursacher ein Atemlufttest mit rund 1.4 Promille positiv ausfiel, wurden eine Blut- und Urinprobe angeordnet sowie der Führerausweis eingezogen. Der Sachschaden ist mehrere zehntausend Franken groß.“ Eigenen Angaben zufolge soll der 40-jährige Ex-Weltmeister um die 20 km/h zu schnell gewesen sein.

Nach Petter Northug ist das Radsportidol der zweite prominente Sportler, welcher innerhalb kürzester Zeit als Verkehrssünder auffällt. Nach deutschem Recht ist Trunkenheit im Verkehr strafbedroht. Wer darüber hinaus „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so das deutsche Strafgesetzbuch. Die Rechtsprechung geht bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1.1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Zu Recht. Die Fahrerlaubnis wird für mehrere Monate entzogen und der Führerschein eingezogen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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