Rita Jeptoo, eine der führenden Marathonläuferinnen heutiger Zeit, ist Medienberichten zufolge positiv auf das Dopingmittel EPO getestet worden. „Wir haben einen Brief von der IAAF erhalten und Rita Jeptoo zu einem Treffen nach Nairobi zitiert. Sie hat bestritten, unerlaubte Mittel genommen zu haben“, so der Vizepräsident des kenianischen Verbandes. Man zeigt sich zu Recht zurückhaltend. Abzuwarten bleiben die Resultate der B-Probe.
Die dreifache Boston- und zweifache Chicago-Marathon-Siegerin steht bereits als Gesamtgewinnerin der laufenden World-Marathon-Majors-Rennserie fest. Die ursprünglich geplante Ehrung, die morgen stattfinden sollte, wird wohl ausfallen. „Wir gehören zu den Vorkämpfern gegen Doping. Kein Athlet, der gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen hat, kann den WMM-Titel gewinnen. Zudem wird kein Athlet, der für schuldig befunden worden ist, wieder zu den Rennen der WMM eingeladen“, erklärte der Veranstalter.
Wir sind gespannt, ob sich der Dopingverdacht bestätigen oder auflösen wird.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Immer mehr manifestiert sich in Freiburg ein organisiertes Dopingnetzwerk, dass wohl nicht nur dem Radsportteam Telekom zu Höchstleistungen verholfen hat. Dass systematisch gedopt wurde, ist Fakt. Doch wie weit ging dieses Treiben wirklich, westlichen Teil Deutschlands? Eine Aufarbeitung ist seit Jahren im Gange und scheint derzeit ins Stocken zu geraten. Letizia Paoli, die Leiterin der unabhängigen Kommission, die die Vergangenheit der Athletenschmiede im Breisgau an der Universität Freiburg erforschen soll, bringt schwere Vorwürfe ans Licht. Sie droht sogar mit Rücktritt. Die Universitätsklinik habe ihre Anstrengungen bewusst und massiv behindert.
Die Vorwürfe passen ins Bild. Das „Staatsdoping“ in der früheren DDR wurde ausnahmslos von allen Seiten – zu Recht- angeprangert. Aber seit der Wiedervereinigung hat man immer größten Wert darauf gelegt, die unstreitigen Dopingverstöße als Einzelfälle darzustellen. Eine Uniklinik, in der die führenden bundesdeutschen Sportmediziner Keul und Klümper tätig waren, vernetzt in Politik, Wirtschaft und Justiz, lässt erahnen, dass der westliche Teil Deutschlands am Wettrüsten mit unlauteren, verbotenen unterstützenden Mitteln im Sport beteiligt war und dem Doping in der ehemaligen DDR vermutlich in nichts nachstand.
Mit den beiden im Telekom-Skandal bekannt gewordenen Medizinern Schmid und Heinrich sollten zwei Bauernopfer durch die Uniklinik präsentiert werden. Wieder der Versuch, das System als Einzelfall darzustellen. Aber es sieht anders aus. Ganz offensichtlich!
Und es ist geradezu grotesk, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg 5 Jahre gegen Schmid und Heinrich ermittelt hat und nichts erkennen konnte, was eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte.
Wir müssen abwarten, ob die Kommission zur Aufklärung des Dopingsumpfs ihre schlagkräftige Führung verliert, was sehr misslich und ein weiterer Beleg für erfolgreiches Vertuschen wäre.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Fan-Attacke gegen Franck Ribéry könnte für den Stadionflitzer, der sich beim DFB-Pokal-Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem FC Bayern München einen Spielfeldausflug erlaubte, teuer zu stehen kommen. Der HSV hat Strafanzeige erstattet. Der scheinbar alkoholisierte Anhänger stürmte in der Nachspielzeit auf den bayerischen Mittelfeld-Star zu, schlug ihm seinen HSV-Schal ins Gesicht und beleidigte den Franzosen mittels obszöner Gesten.
„Das darf nicht passieren, aber es ist nicht so schlimm. Nach dem Spiel ist immer alles vorbei“, so der Angegriffene selbst.
Den HSV dürfte vom DFB eine Geldstrafe erwarten, an der der Flitzer beteiligt werden soll.
„Eventuell wird er auch die kompletten Kosten übernehmen müssen. Wir werden ihn nochmal vernehmen. Fest steht, dass er ein Stadionverbot bekommen wird“, erklärte HSV-Fanbeauftragter Joachim Ranau.
Ganz grundsätzlich haben Vereine als private Veranstalter von Sportevents verbandsrechtlich für die Sicherheit Sorge zu tragen. Im Fußball haften sie gem. § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, soweit sie gastgebend sind, auch für ihre Fans und Zuschauer – und das verschuldensunabhängig nach dem sog. strict-liability-Prinzip! Allerdings kann ein Veranstalter im Fall der Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen Zuschauerfehlverhaltens – hier der Platzsturm – den Verursacher – hier den Flitzer – in Regress nehmen. Entscheidende Frage wird hier aber sein, inwieweit sich der HSV ein etwaiges Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Bei ausreichender Absicherung durch Ordner und Sicherheitskräfte wäre der Zwischenfall unterblieben, oder?
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Staatsanwaltschaft kündigte heute an, im Fall Pistorius in Berufung gehen zu wollen. Wider Erwarten würde damit der Strafprozess gegen den „Blade Runner“ vorerst doch kein Ende finden, sondern eine ungewisse Fortsetzung erfahren. Medienberichten zufolge soll die oberste Strafverfolgungsbehörde Südafrikas sowohl den Schuldspruch vom 12. September als auch das Strafmaß, das die Vorsitzende Richterin am 21. Oktober aussprach, anfechten wollen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Laut Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 22.10.2014 muss Bayer 04 Leverkusen insgesamt ca. 15.9 Millionen € an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe zurückzahlen. Dies habe die 26. Zivilkammer des Landgerichts entschieden.
Der nunmehr insolvente Partner der Werkself habe in den Jahren 2009 bis einschließlich Juni 2011 aufgrund eines Sponsoringvertrags Zahlungen geleistet. Erst am 1. September 2011 erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht kam jedoch zur Überzeugung, dass der ehemalige Sponsor bereits vorher zahlungsunfähig gewesen sei und dass die Verantwortlichen des Bundesligisten spätestens ab Oktober 2009 Kenntnis davon gehabt und dennoch auf Zahlung bestanden hätten. „Wir sind enttäuscht und überrascht, dass die Vielzahl unserer Argumente und Tatsachen nicht berücksichtigt worden sind. Uns liegen derzeit noch keine weiteren Details vor. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob wir gegen diese Urteile in der nächsten Instanz Berufung einlegen werden“, verdeutlichte der Leverkusener Geschäftsführer Michael Schade.
Juristischer Hintergrund der Rückzahlungsverpflichtung ist die Insolvenzanfechtung. Schutzzweck ist die Gleichstellung aller Insolvenzgläubiger. Insoweit kann eine Benachteiligung ebenjener vorliegen, soweit Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit bei Kenntnis des Zahlungsempfängers von der Zahlungsunfähigkeit vorliegen.
Bleibt abzuwarten, ob Bayer 04 Leverkusen Berufung einlegen oder sich dem landgerichtlichen Urteil beugen wird.
Dennis Cukurov