Fußball

Blatter & Co. eine kriminelle Bande?

Spiegel-Online berichtet über „Unglaubliches“, nämlich über „unglaubliche Zahlen“. Es ist die Rede von 71 Millionen Euro! Ist das unglaublich?

Nein. Aus unserer Sicht, nach dem, was in den letzten Wochen und Monaten über das kurruptive Verhalten von FIFA-Funktionären bekannt wurde, ist diese Zahl von 71 Millionen Euro durchaus nachvollziehbar und glaubhaft. Der Fußballweltverband hatte die Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan mit internen Ermittlungen beauftragt und die Rechtsanwälte legen nunmehr erste Ergebnisse ihrer Prüfungen öffentlich vor, nachdem zuletzt die Schweizer Bundesanwaltschaft erneut Räumlichkeiten bei der FIFA durchsucht hatte. Die Rechtsanwälte substantiieren ihre Ermittlungsergebnisse durch Unterlagen, nach denen sich ein regelrechter „krimineller Selbstbedienungsladen“, so Spiegel-Online, darstellt, in welchem sich die Führungsriege der FIFA Zahlungen untereinander zugestanden und ausgezahlt hat, ohne dabei die eigenen Gremien einzubeziehen. So kassierte Blatter – offenbar ohne vorherige Vertragsgrundlage – nach der Weltmeisterschaft in Südafrika eine Prämie von 11 Millionen Franken, Jérome Valcke als Generalsekretär der FIFA 9 Millionen Franken und der zuletzt entlassene Markus Kattner als Finanzchef 3 Millionen Franken. Ähnliche Zahlungen haben sich die „Drei“ wohl nach der WM in Brasilien 2014 ebenfalls genehmigt.

Da fällt mir als Strafrechtler nur ein: Untreue. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an bzw. – wie es heißt – beginnen erst. Man mag nur hoffen, dass der eine oder andere noch das Ende dieser Ermittlungen erlebt.

Diarra soll angeblich 10 Mio. Euro zahlen

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Laut dem BBC soll der französische Nationalspieler Lassana Diarra 10 Mio. Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber Lokomotive Moskau zahlen. So habe der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne entschieden. Diarra sei ein „Vertragsbruch“ vorzuwerfen. Näheres zum Schiedsspruch ist nicht bekannt.

Der 31-Jährige war in der Saison 2013/2014 beim russischen Hauptstadtklub beschäftigt. Nachdem er sich mit seinem damaligen Trainer überwarf, blieb er von den Trainingseinheiten fern und wurde suspendiert. Der ehemalige Chelsea- und Real-Madrid-Spieler durfte 15 Monate kein Spiel bestreiten. Wechsel zu Inter Mailand und den Queens Park Rangers scheiterten jeweils kurz vor Abschluss. Mittlerweile kickt er wieder; nun in der Ligue 1 für Olympique Marseille und mit großem Erfolg. Diarra wurde jüngst für den Nationalmannschaftskader der EM-Endrunde in Frankreich nominiert.

Bei Twitter hatte Lass, wie er stets genannt wird, bereits angekündigt, dem Schiedsspruch des CAS nachzukommen. „I will accept the situation as I have always done“ wird ein entsprechender Tweet zitiert, der zwischenzeitlich offenbar wieder gelöscht wurde.

Vergleich zwischen München und AC Milan

Fußball V

In der Champions-League-Saison 2006/2007 begegneten sich der FC Bayern München und der AC Milan im Viertelfinale – mit negativem Ausgang für den deutschen Rekordmeister. Nachdem die Münchener den Norditalienern im altehrwürdigen Giuseppe-Meazza-Stadion noch ein 2:2 abringen konnten, verloren sie das Rückspiel in München 0:2. Längst vergessen scheint dieses Aufeinandertreffen angesichts der darauffolgenden Erfolge. Tatsächlich aber war das Rückspiel Thema einer kürzlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Der Hintergrund: Seinerzeit warb der AC Milan auf den Spieltrikots für einen privaten Wettanbieter. Die Münchener Ordnungsbehörde vertrat die Ansicht, eine solche Werbung sei illegal – weil für verbotenes und strafbares Glücksspiel geworben werde – und drohte 100.000 € Zwangsgeld an. Der Champions-League-Sieger von 2007 lief dennoch mit eben jenen Hemden auf und kam schließlich später seiner vermeintlichen Zahlungspflicht nach. Nun klagt der italienische Traditionsverein gegen die Stadt München auf Rückzahlung. Zu klären sind zahlreiche juristische Streitpunkte.

Die Rechtslage hat sich nach einer Reihe von EuGH-Urteilen zum Sportwettenmonopol in Deutschland entscheidend geändert. Der EuGH hatte nämlich im September 2010 die deutschen Regelungen bezüglich des bestehenden Glücksspielmonopols für unanwendbar erklärt. Die deutschen Regeln beeinträchtigten die Europäischen Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 und 56 AEUV). Die Beeinträchtigungen müssen aber – und das war entscheidend für den EuGH – bestimmten Anforderungen genügen, die der EuGH bei den deutschen Regelungen des GlüStV nicht erfüllt sah.

Laut Medienberichten haben die Parteien des Prozesses einen Vergleich geschlossen, der bis zum 19.05.2016 widerrufbar sein soll. Demnach soll die bayerische Hauptstadt 50.000 € zurückzahlen. Ein Unentschieden also? Es bleibt abzuwarten, ob ein Widerruf erfolgen und ggf. wie der VGH daraufhin entscheiden wird.

Dennis Cukurov / Steffen Lask

Warum der BVB in Sachen Sakho passiv bleibt

Doping

Ein neuer Dopingfall erschüttert die Welt des Sports. Dieses Mal trifft es (erneut) den Fußball und damit eine Sportart, bei der Doping nicht viel bringe, behaupteten jedenfalls in jüngerer Vergangenheit beispielsweise Jürgen Klopp, Mehmet Scholl und Robin Dutt. Diese These will scheinbar auch Darmstadt-Profi Sandro Wagner untermauern. Angesprochen auf den aktuellen Fall des Liverpool-Abwehrspielers Mamadou Sakho erklärte der Bundesliga-Torjäger: „Ich glaube nicht, dass Doping im Fußball ein großes Thema ist. Ich kenne alle meine Kollegen und ich denke nicht, dass Doping im Mannschaftssport viel hilft.“

Eine Gegenansicht vertritt u.a. der Anti-Doping-Experte Prof. Werner Franke: „In der zweiten Halbzeit wirken sich Epo und sogenannte Epo-Mimetika fantastisch aus. Die Spieler sind so gut wie in der ersten Hälfte. Keine Ermüdungserscheinungen mehr“. So oder so ähnlich auch im Fall Sakho? Mamadou Sakho, beinharter Verteidiger und Schütze des zwischenzeitlichen 3:3 gegen Borussia Dortmund im Europa-League-Viertelfinale, wurde positiv auf einen nicht erlaubten Fatburner getestet; und zwar schon nach dem Europa-League-Achtelfinal-Rückspiel gegen Manchester United. Gegen die Schwarz-Gelben kam der 26-Jährige sowohl im Hin- als auch im Rückspiel über die volle Spieldistanz zum Einsatz. Klingt ganz so, als wären genügend Anhaltspunkte gegeben, um Schritte gegen die Spielwertung(en) einzuleiten. Dennoch bleibt der Bundesligist passiv und akzeptiert das Ausscheiden.

Im Rudern etwa oder in der Leichtathletik hingegen wird das Wettkampfergebnis richtigerweise korrigiert. Im Fußball nicht. Einleuchtend ist zwar der Gedanke, dass Fußball ein Mannschaftssport ist und das Fehlverhalten eines Einzelnen vergleichsweise weniger ins Gewicht fällt. Indes zeigt nicht nur der Fall der Potsdamerinnen Stephanie Schiller, Christiane Huth, Jeannine Hennicke und Magdalena Schmude, die 2007 nachträglich mit WM-Bronze im Doppelvierer (Rudern) geehrt wurden, weil das Rennresultat des russischen Bootes aufgrund Dopings einer einzigen Athletin annulliert wurde, dass auch Mannschaftsdisziplinen einer Korrektur unterliegen. Warum dann nicht auch im Fußball?

Es scheint fast so, als würde die Fußballwelt nach den Korruptionsskandalen weitere Negativschlagzeilen vermeiden wollen. Totschweigen kann ein Mittel sein. Indes ist es dann aber auch nicht verwunderlich, wenn der Staat mit Anti-Doping-Gesetzen für die Glaubwürdigkeit des Sports ficht. Der (Fußball-)Sport ist dazu scheinbar nicht bereit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Heinz Müller unterliegt vor LAG Rheinland-Pfalz

Fußball IV

Das LAG Rheinland-Pfalz hat das erstinstanzliche Urteil im Rechtsstreit zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und Heinz Müller, das im März 2015 noch für Diskussionen sorgte, zurecht aufgehoben. „Der Vorsitzende Richter hat in überzeugender Weise begründet, warum die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports ein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen nach Paragraph 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge darstellt“, so die DFL. Eine Feststellung des Fortbestandes des Vertrages als unbefristetes Arbeitsverhältnis, das der ehemalige Bundesligatorwart anstrebte, blieb aus. Demnach dürfen Spielerverträge weiterhin befristet werden. Ein Umdenken bleibt dem Profisport in Deutschland (vorerst) erspart.

Das LAG kündigte allerdings schon an, dass die Revision zugelassen werde. So kann Heinz Müller ggf. eine Entscheidung des BAG herbeiführen. Ob dies überhaupt zur Debatte steht, ist derzeit unklar; zumal eine gütliche Einigung der Parteien im Raum steht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask