Doping

Stefan Schumacher – Freispruch ist rechtskräftig!

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgenommen. Damit ist der Freispruch des wegen Betruges zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers angeklagten Radprofis Schumacher rechtskräftig. Schumacher war in einem über mehrere Verhandlungstage andauernden Strafprozess vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden. Das Landgericht Stuttgart hatte Zweifel daran, ob der frühere Arbeitgeber (Team Gerolsteiner) – in Person des als Zeugen im Prozess gehörten Teammanagers Holczer – nicht doch Kenntnis von den Dopingpraktiken im Team Gerolsteiner hatte. Insoweit habe Schumacher keinen für den Betrug notwendigen Irrtum erregt. Schumacher hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt, insoweit er eingeräumt hatte, in seiner sportlichen Laufbahn Dopingmittel eingenommen zu haben.

Damit ist das aufsehenerregende Kapitel – Strafprozess gegen Stefan Schumacher wegen Betruges mit einem Freispruch abgeschlossen.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Sachenbacher-Stehle – Anhörung vor IBU

Am morgigen Samstag wird sich die unter Dopingverdacht stehende Evi Sachenbacher-Stehle vor dem Anti-Doping-Panel der Internationalen Biathlon-Union (IBU) verantworten müssen. Die Anhörung ist nicht öffentlich. Eine Entscheidung sei erst in ein paar Wochen zu erwarten, so IBU-Generalsekretärin Nicole Resch.

Sachenbacher-Stehle bestreitet vorsätzliches Doping. Ihre Verteidigung spricht von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“.

Die positiven Dopingbefunde sind ein Beleg für einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Sachenbacher-Stehle hat gegen den Grundsatz strict liability verstoßen, wonach der Sportler dafür verantwortlich ist, dass sich in seinem Körper keine verbotenen Substanzen befinden. Strafminderung oder Freispruch sind dennoch nicht von vornherein ausgeschlossen.

Sollte die Verteidigung nachweisen können, dass die Athletin kein grobes Verschulden trifft, könnte eine etwaige Sperre gemindert werden. Sollte gar nachgewiesen werden können, dass Sachenbacher-Stehle gänzlich ohne Verschulden gehandelt hat, wäre sogar ein Freispruch möglich.

Die Staatsanwaltschaft München I soll ermittelt haben, dass tatsächlich in einem der Nahrungsergänzungsmittel das im Wettkampf verbotene Methylhexanamin enthalten gewesen sei. So jedenfalls die Verteidigung von Sachenbacher-Stehle.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Schlampig oder bewusst? – Dopingbekämpfung auf Jamaikanisch

Der Freispruch von Veronica Campbell-Brown, dem jamaikanischen Sprintstar ist bemerkenswert. Die Begründung des Richterspruchs des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) lässt weiter auf sich warten. Laut Pressemitteilung soll die Urteilsbegründung in Kürze lediglich den Beteiligten zugehen. Medienberichten zufolge hätten Campbell-Browns Rechtsanwalt und der Weltleichtathletikverband (IAAF) Stillschweigen vereinbart.

Die Verteidigung soll nachgewiesen haben, dass die Testbehälter nicht oder falsch verschlossen waren. Demnach hätten sie beim Transport manipuliert werden können. So stellt sich die Frage, ob lediglich dieser Verfahrensfehler zur Nichtanerkennung der positiven Dopingresultate führte.

Nunmehr rückt die jamaikanische Anti-Doping-Agentur (JADCO) ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Ist das fehlerhafte Verschließen auf Inkompetenz oder Nachlässigkeit zurückzuführen? Um die kritischen Fragen zu unterstreichen, ist anzumerken, dass der vormalige Aufsichtsratsvorsitzende Herbert Elliott wohl fälschlicherweise akademische Titel in Medizin führe.

Des Weiteren wies die ehemalige Direktorin Renée Anne Shirley im Oktober letzten Jahres darauf hin, dass die Agentur personell unterbesetzt sei. Bluttests würden nicht durchgeführt und vor den Olympischen Sommerspielen von London habe nur eine einzige Trainingskontrolle stattgefunden.

Bleibt abzuwarten, wie die Verfahren gegen Asafa Powell und Sherone Simpson ausgehen werden. Im Dopingverfahren gegen den ehemaligen 100m-Weltrekordhalter Powell wird im April eine Entscheidung erwartet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Entwurf eines bayerischen Sportschutzgesetzes vorgestellt

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat einen Gesetzesentwurf „zum Schutze der Integrität des Sports“ präsentiert. Das Konzept sei im Hinblick auf den Vorschlag aus Baden-Württemberg „ein qualitativer Schritt nach vorn“, so der CSU-Politiker. „Uns geht es nicht darum, die Sportgerichtsbarkeit infrage zu stellen. Die staatliche Verfolgung soll Hand in Hand gehen mit der sportlichen Gerichtsbarkeit“, gab Bausback weiterhin bekannt. Der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sind inhaltlich folgende Eckpunkte zu entnehmen:

  • ein Straftatbestand des Dopingbetrugs

  • eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen

  • umfassende Strafvorschriften gegen den Dopingmittelhandel – klar formulierte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden

  • ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren für Dopingvergehen

  • differenzierte Verbrechenstatbestände für Tatbegehungen, die besonderes Unrecht darstellen

  • Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport

Zudem ist die Einführung einer sportspezifischen Kronzeugenregelung vorgesehen. Bausback betonte, der Staat müsse Beschützer des Sports sein. Schreite er nicht ein, so der Justizminister, würde der Sport an Doping und Spielmanipulation zugrunde gehen. Bleibt abzuwarten, inwieweit die Anregungen auf einen Gesetzesentwurf auf Bundesebene Einfluss nehmen können. Ein solcher soll noch dieses Jahr vorgelegt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Früherer spanischer Leichtathletik-Europameister Pentinel festgenommen

Die Festnahme erfolgte im Zuge der „Operación Jimbo“ der spanischen Polizei gegen einen Dopingring. Zusätzlich seien laut Nachrichtenagentur Efe zwölf weitere Verdächtige arretiert worden. Bei dem aus Sevilla stammenden Hindernisläufer sollen Wachstumshormone, Blutkonserven und Spritzen sichergestellt worden sein.

Selbst wenn dem Sportler kein Konsum der verbotenen Substanzen nachgewiesen werden kann, könnte dem 37-jährigen Europameister von 2002 nun eine zweijährige Sperrfrist bevorstehen, da in Spanien bereits der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe steht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask