Unterlassungsklage gegen Jérome Boateng

(05.05.2022)

Am 03.05.2022, fand der Auftakt vor dem Berliner Landgericht in einem zivilrechtlichen Verfahren statt. Auf der Klägerseite steht die Mutter des verstorbenen Models Kasia Lenhardt, der Beklagte ist in diesem Verfahren der Ex-Bayernprofi Jérome Boateng.

Der Gegenstand des Verfahrens sind Aussagen von Jérome Boateng, die dieser wenige Tage vor dem Suizid des Models in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung im Februar 2021 getätigt hatte.
Zur Eröffnung des Verfahrens, bei dem nur die Anwälte der beiden Seiten anwesend waren, erläuterte die vorsitzende Richterin, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (abgeleitet aus Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG) nicht mit dem Tod einer Person gänzlich erlischt.
Zumindest ein Teil des Persönlichkeitsrechts gilt über den Tod hinaus fort  und verdient entsprechenden Schutz, der gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Jedoch stellte die Richterin klar, dass es schwieriger sei, diese Rechte nachträglich, also nach dem Tod eines Menschen, geltend zu machen.
Die Richterin machte deutlich, dass es in diesem Verfahren, um Fragen der postmortalen Persönlichkeitsrechte gehe, bei diesen der Prüfungsmaßstab, die Menschenwürde (Art. 1 I GG) sei.

Der Klägerseite gehe es darum, dass das „Bild“ Interview aus dem Internet entfernt werde. Dies sei leichter zu erreichen – so der Anwalt der Klägerseite, wenn man Boateng zur Unterlassung verpflichte.
Zwar ließ Boateng über seine Anwältin verlauten, dass er mit der Familie keinerlei Streit möchte und das Interview bedauere. Eine außergerichtliche Einigung über eine Unterlassungserklärung sei dennoch gescheitert.

Das Gericht machte jedoch schon am Eröffnungstag klar, dass von den sechs von der Klägerin vorgebrachten Punkten aus dem Interview, generell nur zwei geeignet seien, die postmortalen Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen zu verletzen. Denn eine Verletzung liege nur vor, wenn das dargestellte Bild dem tatsächlichen grob widerspreche.

Mit einem Urteil, in diesem Verfahren, ist erst im Juni zu rechnen. 

Severin Lask / Steffen Lask

 



Autor:
Severin Lask
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