Pistorius wegen Mordes angeklagt

(19.02.2013)

Am 19.02.2013 hat das Magistratsgericht Pretoria entschieden, dass der Paralympics-Star Oscar Pistorius wegen Mordes angeklagt wird. Es könne nach Ansicht des Gerichts nicht ausgeschlossen werden, dass die Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp am 14.02.2013 eine geplante Tat gewesen seien. Damit sinken Pistorius’ Chancen erheblich, gegen Kaution freigelassen zu werden.

Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft ausführlich dazu geäußert, weshalb sie davon ausgehe, dass der 26-Jährige seine Freundin am Valentinstag vorsätzlich ermordet habe: Das Paar habe sich gestritten, Steenkamp sei ins Bad gelaufen und habe sich dort eingeschlossen. Der beinamputierte Pistorius habe seine Prothesen angezogen, seine Waffe genommen und sei zum Badezimmer gelaufen. Dort habe er durch die Tür geschossen. Die Anwälte von Pistorius streben dagegen eine Freilassung gegen Kaution an und plädieren für eine Anklage wegen Mordes in einem minder schweren Fall. Dies entspricht im deutschen Recht dem Straftatbestand des Totschlags. Unter Eid sagte Pistorius aus, er habe seine Freundin nicht töten wollen. Er habe sie vielmehr für einen Einbrecher gehalten und große  Angst gehabt, da er zuvor mehrfach Morddrohungen erhalten habe. Als er nach den Schüssen feststellte, dass seine Freundin nicht wie vermutet in seinem Bett lag, habe er mit einem Cricketschläger die Badezimmertür aufgebrochen und Steenkamp gefunden.

Nachdem am Montag Beamte im Hause des Spitzensportlers laut Angaben der Tageszeitung „Sun“ Steroide gefunden haben sollen, ordneten Ermittler nun außerdem die Entnahme einer Blutprobe an, um festzustellen, ob Pistorius zum Tatzeitpunkt unter Einfluss von Drogen oder Steroiden stand. Zeitgleich zu der Verhandlung fand für Reeva Steenkamp in Port Elizabeth an der Südküste Südafrikas ein Gedenkgottesdienst statt.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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