DFB-Sportgericht bestätigt Sperre gegen Lewandowski

(21.02.2013)

Am 09.02.2013 hatte Robert Lewandowski bei der 1:4 Heimniederlage seines Vereins Borussia Dortmund gegen den Hamburger SV in der 31. Minute die Rote Karte erhalten, nachdem er den Norweger Per Skjelbred grob gefoult hatte. Der polnische Nationalspieler erhielt daraufhin eine Sperre von 3 Spielen. Die Dortmunder legten dagegen Beschwerde ein, scheiterten aber am 19.02.2013 vor dem DFB-Sportgericht. „Es war ein deftiges Foul, bei dem Robert Lewandowski Glück hatte, dass sich weder er noch sein Gegenspieler verletzt haben. Mit einer Sperre von drei Spielen ist er gut bedient.“, sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz.

Sollte der BVB gegen dieses Urteil nicht innerhalb von 1 Woche Berufung einlegen, wird dieses rechtskräftig und Lewandowski wird sowohl gegen Borussia Mönchengladbach am kommenden Sonntag als auch gegen Hannover 96 am 02.03.2013 fehlen. Beim 3:0 gegen Eintracht Frankfurt am vergangenen Samstag hatte er bereits einen Teil seiner Sperre abgesessen.

Update 22.02.2013: Inzwischen hat der Deutsche Fußball Meister Berufung gegen das Urteil eingelegt und zieht damit vor das DFB – Bundesgericht. Der DFB setzte die Verhandlung für Freitag, 01.03.2013 fest.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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