Armstrong drohen strafrechtliche Konsequenzen

(07.02.2013)

Nachdem der Ex-Radprofi Lance Armstrong seine sieben Tour de France Titel wegen Dopings verlor und Preisgelder in Höhe von 12 Mio. US-Dollar (ca. 9 Mio. Euro) zurückgewähren soll, drohen ihm nun wohl doch strafrechtliche Konsequenzen. Der TV-Sender ABC News berichtete am 05.02.2013, dass Bundesagenten derzeit mögliche Strafanzeigen wegen Behinderung der Justiz und Einschüchterung von Zeugen prüfen. Noch bis vor einigen Tagen ging man davon aus, dass Armstrong strafrechtlich nichts zu befürchten habe, da seine Falschaussage vor Gericht im Jahr 2005 inzwischen verjährt ist. Gestützt wurde diese Annahme durch die Erklärung des Bundesanwaltes für Südkalifornien, André Birotte. Er hatte im vergangenen Jahr das Verfahren gegen Armstrong eingestellt, nachdem der Bundesagent Jeff Novitzky längere Zeit gegen Lance Armstrong ermittelt hatte.

Außerdem gewährte die US-Dopingagentur USADA Armstrong eine Fristverlängerung von 2 Wochen, um mit ihr zusammenzuarbeiten und unter Eid auszusagen. Nur so bestehe die Möglichkeit, einer lebenslangen Sperre zu entgehen. Der 41-Jährige hatte das bis zum 06.02.2013 laufende Ultimatum verstreichen lassen.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
Website

Tags: