Untersuchungshaft für Breno

(26.09.2011)

Der Bayern-Profi Breno ist am Wochenende verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft sieht einen dringenden Tatverdacht wegen schwerer Brandstiftung gegen Breno. Darüber hinaus sieht die Staatsanwaltschaft die für die Untersuchungshaft notwendigen Haftgründe der Person des Bayern-Spielers. Es ist die Rede von Verdunklungs- und Fluchtgefahr.

Die Verantworlichen des FC Bayern sind schockiert vom Vorgehen der Ermittlungsbehörden, wie man den Presseberichten vom Wochenende entnehmen kann, allen voran Uli Hoeneß, Manager der Bayern versteht die Welt nicht mehr und wird zitiert mit: „Wenn das unser Land ist, dann gute Nacht Deutschland.“

Als Strafverteidiger, dem das Vorgehen der Staatsanwaltschaft geläufig ist, fällt einem spontan ein geflügeltes Wort ein: „U-Haft bringt Rechtskraft.“ So – häufig die Sichtweise der Ermittlungsehörden.

Es scheint, dass die in Rede stehende Kaution für eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls von der Staatsanwaltschaft München nicht für ausreichend erachtet wird. Die Staatsanwaltschaft erwartet eine Äußerung von Breno. Da findet die floskelhafte Darstellung ihre Entsprechung in der Praxis des vorliegenden Falls.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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