Zehnkämpfer Behrenbruch klagt gegen Nichtnominierung

(20.07.2010)

Der Zehnkämpfer Behrenbruch ist gewillt die Nichtnominierung durch den DLV für die Europameisterschaften in Barcelona gerichtlich überprüfen zu lassen. Er hat die Frankfurter Kollegin Steurer beauftragt, Klage gegen den DLV beim Schiedsgericht des DLV einzureichen. In Götzis hatte er mit 8069 Punkten die EM-Norm erfüllt.

Behrenbruch ist nicht der erste Athlet, der eine Nichtberücksichtigung nicht klaglos hinnimmt. Der mehrmalige deutsche Meister und Weltmeister von 1999 im Dreisprung, Ch. Friedek hatte 2008 nicht nur die Verbandsgerichte, sondern auch das Oberlandesgericht Frankfurt bemüht, um letztlich doch noch seine Nominierung zu den Olympischen Spielen in Peking zu erreichen. Er ist schließlich gescheitert. Friedek hatte nicht die durch den DLV in den Nominierungsgrundsätzen und Nominierungsrichtlinien festgelegten Leistungskriterien erfüllt, so das Gericht. Das Oberlandesgericht hatte damit als ordentliches Gericht den Schiedsspruch des Verbandsgerichts bestätigt und dem Grundsatz der Vereinsautonomie folgend eine Unbilligkeit der Ermessensentscheidung nicht erkennen können.

Anders beurteilte 2006 das Landgericht Berlin den Fall des Eislauftrainers-Paarlauf Ingo Steuer. Steuer war wegen seiner früheren Tätigkeit als informeller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR vom damaligen NOK nicht für die Olympischen Winterspiele 2006 in Turin nominiert worden. Das Landgericht Berlin kam letztlich zu dem Ergebnis, dass die Nichtnominierung des Herrn Steuer sich als willkürlich darstelle. Das NOK habe bei seiner Entscheidung weder ein rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Verfahren eingehalten, noch im nachhinein den Inhalt seiner Ermessensentscheidung einer Überprüfung auf das Vorliegen von Willkür zugänglich gemacht. Steuer war vor Gericht erfolgreich und wurde nominiert.

Das Ergebnis für Behrenbruch vor Gericht bleibt abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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