Frühjahr ist für viele die Zeit der Steuererklärungen. Dabei immer ein Thema: das häusliche Arbeitszimmer. Wer die Kosten dafür steuerlich absetzen will, kann das meist nur in begrenztem Rahmen.
Außendienstmitarbeiter können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe steuerlich absetzen, wenn der Abwicklung von Projekten im Arbeitszimmer ein qualitativ größeres Gewicht zukommt als der Präsenz bei Kunden. In diesen Fällen bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, so das FG Düsseldorf.