Tätigkeitsmittelpunkt eines Handelsvertreters im häuslichen Arbeitszimmer

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Der Tätigkeitsmittelpunkt eines Handelsvertreters kann ausnahmsweise auch im Arbeitszimmer sein. Das FG entschied, dass ein Handelsvertreter seinen qualitativen Tätigkeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer hat, wenn er in diesem Raum prägende betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausübt und keiner klassischen Außendiensttätigkeit nachgeht.
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