
Die neue Grundsteuer
Artikel:
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- Windkraftanlagen – Wenn der Fiskus dagegenbläst
Online-Seminar 05.04.2022:
Video:
Ecovis erklärt die Grundsteuererklärung 2022: Was müssen Grundstückseigentümer jetzt tun?
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Was in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie mit einem Mausklick.
FAQ
Grundsätzlich gilt:
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: die Erbbauberechtigten (unter Mitwirkung des Eigentümers)
- Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: der zivilrechtlich Eigentümer des Grund und Bodens (unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes)
- In Bayern:
- für den Grund und Boden die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grundes und Bodens und
- für die Gebäude die (wirtschaftlichen) Eigentümerinnen oder (wirtschaftlichen) Eigentümer des Gebäudes
- In Bayern:
Bei mehreren Miteigentümern, Mitunternehmern usw. ist die Gesamtheit der Eigentümer erklärungspflichtig. Die Abgabe der Erklärung durch einen Eigentümer befreit die übrigen ggf. beteiligten Personen gemäß § 181 Abs. 2 Satz 2 AO.
Der Nießbrauch als eine persönliche Dienstbarkeit führt nicht zu einer Änderung der Erklärungspflicht des Eigentümers zum 01.01.2022.
Zu einer wirtschaftlichen Einheit werden Flurstücke und Gebäude zusammengefasst, die
- die gleiche Vermögensart haben
- zusammen genutzt werden und
- derselben Eigentümerin bzw. demselben Eigentümer oder denselben Eigentümerinnen bzw. denselben Eigentümern gehören.
Trifft einer dieser Punkte nicht zu, können die Flurstücke und Gebäude nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Es liegen dann mehrere wirtschaftliche Einheiten vor. Ausnahme: Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gehören.
Der Hebesatz soll nach den politischen Vorstellungen durch die Städte und Gemeinden möglichst so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform gegenüber der bisherigen Rechtslage aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. Ob und wie viel sich die Grundsteuer erhöht oder ermäßigt, hängt letztlich vom individuellen Einzelfall ab.
Beispiel:
Ein Grundstück wird im Frühjahr 2022 im Schenkungsweg auf einen neuen Eigentümer übertragen.
Lösung: Der Eigentümer im Feststellungszeitpunkt (01.01.2022) ist verpflichtet, die Feststellungserklärung abzugeben, d.h. der Schenker.