Grundsteuerreform: Land- und Forstwirten drohen höhere Kosten

Grundsteuerreform: Land- und Forstwirten drohen höhere Kosten

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Das Bundesverfassungsgericht hält die Grundsteuer, wie sie aktuell erhoben wird, für verfassungswidrig. Die Richter stören sich hauptsächlich an der bisherigen Bewertung von Grundvermögen, die nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar seien.

Wie bislang die Grundsteuer ermittelt wird:

Bisher beruht die Erhebung der Grundsteuer auf dem Einheitswert. Dieser wurde für Grundstücke Westdeutschlands zuletzt im Hauptfeststellungsverfahren zum 01.01.1964 festgesetzt. In den neuen Bundesländern stammen die Bewertungskriterien sogar von 1935. Spätere Wertveränderungen von Grundstücken wurden durch Wertfortschreibungen oder Nachfeststellungen ergänzt, aber jeweils auf der Basis der Wertverhältnisse von inzwischen vor über 50 Jahren! Ursprünglich war eine Hauptfeststellung der Einheitswerte in sechsjährigem Turnus beabsichtigt. Aufgrund des aufwendigen Verfahrens kam es jedoch zu keiner einzigen neuen Hauptfeststellung seit 1964. Darin sieht das Bundesverfassungsgericht die Grundlage für Wertverzerrungen (Urteil vom 10.04.2018, Az. 1 BvL 11/14).

Wie künftige Bewertungsmodelle aussehen könnten:

Für die Neuregelung der Grundsteuer gibt es verschiedene Modelle. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zu 31.12.2019 gesetzt. Bis dann muss er eine Neuregelung auf den Weg bringen: Folgende mögliche Modelle gibt es:

  • Kostenwertmodell: Die Grundlage dieses Modells ist der Bodenrichtwert. Auf diesen werden die Herstellungskosten des Gebäudes addiert. Die Wertermittlung nach diesem Modell gilt als äußerst aufwendig.
  • Bodenrichtwertmodell: Hierbei werden lediglich die Bodenrichtwerte als Basis für die Bewertung herangezogen. Eine Immobilienbewertung ist nicht vorgesehen. Der Vorteil dieses Modells ist, dass es sehr einfach ist. Problematisch dabei ist jedoch der Bezug auf zum Teil veraltete Bodenrichtwerte.
  • Rein flächenbasiertes Modell: Grundstücke werden unabhängig von der Bebauung und den Marktpreisen bewertet. Es wird lediglich die Fläche herangezogen und diese mit einer Äquivalenzzahl multipliziert. Dieses Modell ist ebenfalls einfach und wäre schnell umzusetzen.

Bei allen Modellen besteht die Gefahr, dass die Grundsteuer für Grundbesitzer deutlich steigen könnte. Obwohl Land- und Forstwirte von der Grundsteuer befreit sind, ist zu befürchten, dass eine gesetzliche Neuregelung auch sie erfassen könnte. Ob dann letztlich die Belastung der Betriebe die bleibt wie zuvor, ist zu hoffen.

Fazit

Ob eines der genannten Modelle oder eine ganz andere Methode letztlich zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wir, ist unklar. „Aufgrund der durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen ist es jedoch wahrscheinlich, dass es zu einer einfachen Regelung kommen wird“, sagt Sebastian Ganz, Steuerberater bei Ecovis in Bad Kohlgrub, „es besteht jedoch die Gefahr, dass viele wertbeeinflussende Faktoren unberücksichtigt bleiben.“

Sebastian Ganz, Steuerberater bei Ecovis in Bad Kohlgrub

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