Freispruch im Fall Stefan Schumacher

Stefan Schumacher ist vom Vorwurf des Betruges durch die 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nach 19 Verhandlungstagen freigesprochen worden. Im vielfach beachteten Betrugsprozess konnte sich das Gericht nicht davon überzeugen, dass Stefan Schumacher seinen früheren Arbeitgeber, vertreten durch Herrn Holczer, betrogen habe. So aber die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, die Stefan Schumacher vorwirft, über seine systematischen Dopingspraktiken getäuscht und damit Gehaltszahlungen vom Team Gerolsteiner als rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen zu haben. Schumacher stand als erster Sportler vor einem Strafgericht, vor welchem er sich in einer Hauptverhandlung wegen Betruges verantworten musste. Deshalb die öffentliche Beachtung des Prozesses.

Entscheidend für das Strafgericht war offensichtlich, dass die Richter gerade die Zeugenaussage des angebliche Betrogenen – Hans-Michael Holczer – für nicht so überzeugend hielten, um darauf eine Verurteilung wegen Betruges zu stützen.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt, was Prozessbeobachter nicht überrascht hat. Die Staatsanwaltschaft wird nunmehr die Urteilsbegründung in schriftlicher Form abwarten und dann  entscheiden, ob sie die Revision tatsächlich durchführt. Sollte die Revision geführt werden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall zu urteilen. Der BGH überprüft das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler. Der Sachverhalt wird vor dem BGH nicht neu verhandelt. Im Falle einer Aufhebung des Urteils, verweist der BGH die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurück. Soweit ist es aber noch lange nicht.

Bleibt abzuwarten, was das Revisionsverfahren bringt.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt