Friedek noch im Rennen um Schadensersatz

Wir berichteten im Dezember 2011, dass Charles Friedek mit seinem Schadensersatzbegehren wegen der Nichtnominierung für Olympia 2008 gegen den DOSB in erster Instanz siegreich war. Das OLG Frankfurt am Main hob dieses Urteil im Dezember 2013 jedoch wieder auf; eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BGH gab einer nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde wiederum statt, sodass nunmehr vor dem höchsten ordentlichen Gericht verhandelt wurde; eine Entscheidung gab es gestern nicht.

Konkret geht es um 133 500 € für entgangene Start-, Sponsoren- und Preisgelder. Der 17-fache Deutsche Meister sprang kurz vor den Olympischen Spielen in Peking zweimal die vom DLV geforderte Weite von 17 Metern; allerdings in nur einem Wettkampf. Der DLV vertrat und vertritt offensichtlich bis heute die Ansicht, dass die Nominierungsweite von 17 Metern in zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht werden müsste.

Einöde Entscheidung soll am 13. Oktober verkündet werden.

Dennis Cukurov /Prof. Dr. Steffen Lask

Die Causa Rehm

Leichtathletik III

Die Sportwelt ist derzeit in Erwartung einer Grundsatzentscheidung. Grund hierfür ist Markus Rehm, unterschenkelamputierter Weitspringer, der bei der diesjährigen deutschen Meisterschaft nicht nur den ersten Platz belegte, sondern obendrein die vorgegebene Norm für die Nominierung zur Europameisterschaft erfüllte. Er sprang bei geforderten 8.05 Meter satte 8.24 Meter. Nunmehr ist der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) gefordert, den 25-jährigen Goldmedaillengewinner der Paralympischen Spiele von London zu nominieren. Entscheidend ist, ob Rehms Prothese zu den natürlichen Gegebenheiten der übrigen Sportler (ohne Handicap) vergleichbar ist oder ggf. einen Vorteil verschafft, der einen Start fragwürdig erscheinen lassen würde.

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, hat der DLV eine biomechanische Analyse der Sprünge von Markus Rehm angefordert. Geklärt werden soll, ob Rehms Karbonprothese ein unerlaubtes Hilfsmittel darstellt. Am Mittwoch soll das Team für die Europameisterschaft in Zürich vom 12. bis 17. August bekanntgegeben werden. In jedem Fall möchte Rehm auf juristische Schritte verzichten. „Ich habe keine große Lust, die EM-Teilnahme einzuklagen“, sagte der gebürtige Göppinger.

Für Vizepräsident Leistungssport des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) Karl Quade ist die Sache klar: „Ich sehe keinen Grund, warum er es nicht tun sollte. Er hat ihn springen lassen, ihn gewertet und als Deutschen Meister ausgezeichnet.“ In der Tat wirft die Vorgehensweise des DLV Fragen auf. Warum ließ er Rehm überhaupt starten? Was hat der DLV im Vorfeld versäumt? „Die Wettkampfregel 144 besagt, dass ein Sportler nur dann vom Wettkampf ausgeschlossen werden kann, wenn er einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil erlangt, zum Beispiel durch eine Prothese“, so Thomas Kurschilgen, DLV-Sportdirektor: „Das haben die Schiedsrichter in Ulm nicht eindeutig bewerten können, deshalb durfte er unter Vorbehalt starten.“

Scheint so, als hätte der DLV eine grundsätzliche Entscheidung aufgeschoben. Nun, da Rehm eine außerordentliche Leistung ablieferte, muss der DLV in einer größeren Dimension entscheiden – nicht nur vor deutschem, sondern vor internationalem Publikum.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask