Zwielichtige Geschäfte bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen
Im Nachgang zur Vergabe von Sportgroßveranstaltungen muss offenbar stets mit teils strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruption, Geldwäsche, Veruntreuung oder ähnlichen Delikten – wie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr – gerechnet werden, weil es dafür konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte gibt.
Es scheint so, als ginge es bei der Vergabe von Sportveranstaltungen fast nie mit rechten Dingen zu. Zuletzt wurde berichtet, dass es hinsichtlich der Olympischen Sommerspiele in Rio de Janeiro 2016 zur Veruntreuung von Geldern und Korruption in großem Ausmaß gekommen sei. Ebenso sind in der vergangenen Woche Ermittlungen bekannt geworden wegen dubioser Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Vergabe der Olympischen Spiele nach Tokio stehen. Im Rahmen der Vergabe der jüngst auf das kommende Jahr verschobenen Olympischen Spiele soll es zu Zahlungen in Millionenhöhe an die Firma eines Sportvermarkters in Japan gekommen sein. Mit in die Sache involviert ist einmal mehr Lamine Diack, der frühere Leichtathletik-Weltpräsident, der in Paris bereits wegen Korruption angeklagt ist.
Doch nicht nur die Vergabe der Olympischen Spiele ist betroffen. Genauso häufen sich die Ermittlungen in der Fußball-Welt. Ob es um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft nach Katar, Russland oder Südafrika geht oder um „unser“ – das deutsche – Sommermärchen, irgendwie wird bei jeder Vergabe von Großveranstaltungen von den Funktionären gemauschelt, getrickst, geschmiert, gelogen, manipuliert.
Das lässt die Frage aufkommen, wozu überhaupt eine öffentliche „Ausschreibung“? Warum verkaufen die großen Verbände die Veranstaltungen nicht einfach meistbietend?
Zwar kündigen neue Präsidenten einzelner Verbände häufig zu Beginn ihrer Amtszeiten einen „Kampf“ gegen korruptives Verhalten an oder versprechen die Aufarbeitung zwielichtiger Vorgänge, um dann kurze Zeit später vom Strudel der Macht des Sports und der Aussicht, im Sportbusiness viel Geld zu verdienen, verschlungen zu werden wie der Führungswechsel im internationalen Fußball Verband FIFA gezeigt hat. Es scheint so, als könne man diesen Sumpf der Korruption nicht wirklich austrocknen.
Bestechung und Bestechlichkeit sind in nahezu allen Rechtsordnungen geregelte Straftaten. Die strafrechtliche Verfolgung der Korruption gilt es, bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen zu forcieren. Das ist nämlich auch „Betrug“ am Sport, wie er vielfach den Dopingsündern – zu Recht – vorgeworfen wird. Der Sport sollte an erster Stelle stehen und nicht seine Vermarktung. Erst Sport, dann die Vermarktung. Wird sich diese Ansicht irgendwann durchsetzen?
Severin Lask / Steffen Lask