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Nachbesetzungsverfahren
Nachbesetzungsverfahren
Nachbesetzungsverfahren: Sechs Monate oder ein Jahr sind schnell vorbei
Will ein Medizinisches Versorgungszentrum eine Arztstelle nachbesetzen, hat es sechs Monate und auf begründeten Antrag hin ein Jahr Zeit, eine Ärztin oder einen Arzt für diese Stelle zu finden. Dann muss der Zulassungsausschuss die Anstellung nicht mehr genehmigen. Die Details...
Erleichterung für Praxisabgeber: Rücknahme der Ausschreibung ist möglich
Der Antrag auf Ausschreibung einer Zulassung lässt sich noch sehr spät im Nachbesetzungsverfahren zurücknehmen, so das Bundessozialgericht. (mehr …)
Sinkende Fallzahlen gefährden Nachbesetzungsverfahren und Praxisverkauf
Praxisinhaber sollten ihre Fallzahlen im Blick haben. Liegen diese unter den der Vergleichsgruppe, sind Praxisverkauf und Nachbesetzungsverfahren in Gefahr. (mehr …)
Interview: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – Der kleine Unterschied
München - Die Diskussion um das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde teilweise mit harten Bandagen geführt – besonders was den künftigen Umgang mit der Praxisnachfolge angeht, denn aus „kann“ wurde „soll“. Wollte ein freiberuflicher Arzt bislang seine Praxis abgeben, konnte er sie...