Interview: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – Der kleine Unterschied

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München – Die Diskussion um das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde teilweise mit harten Bandagen geführt – besonders was den künftigen Umgang mit der Praxisnachfolge angeht, denn aus „kann“ wurde „soll“.

Wollte ein freiberuflicher Arzt bislang seine Praxis abgeben, konnte er sie über den Zulassungsausschuss ausschreiben. Dafür musste er eine Genehmigung einholen, die in überversorgten Gebieten jedoch verweigert werden konnte. Im Gesetz, das nun in Kraft getreten ist, wurde ein Wort geändert: „soll“ statt „kann“. Das ist ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung, denn „soll ablehnen“ bedeutet „muss ablehnen“, wenn sich der Zulassungsstelle die Möglichkeit bietet. In unterversorgten oder strukturschwachen Regionen dagegen soll es mehr Möglichkeiten geben, stärkere Anreize für eine Niederlassung zu setzen. Wie sinnvoll sind die geplanten Maßnahmen? Darüber sprach Ecovis mit Melanie Huml, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, und Professor Dr. Wolfgang Hoffmann, Geschäftsführender Direktor Institut für Community Medicine an der Universitätsmedizin Greifswald.

Frau Ministerin, die Kassenärztlichen Vereinigungen befürchten, dass mit dem neuen GKV-VSG allzu viele Arztsitze wegfallen, ist das so?

Die Regelung zum Aufkauf von Arztsitzen in überversorgten Planungsbereichen war kein Wunsch Bayerns, sondern ein politischer Kompromiss. Sie führt aber gerade nicht zu einem Automatismus. Möchte ein Arzt seine Praxis aufgeben, kann er ein Nachbesetzungsverfahren beantragen. Nur wenn dann der Zulassungsausschuss aus Ärzten und Kassenvertretern entscheidet, dass die Praxis vor Ort nicht mehr notwendig ist und auch kein privilegierter Nachfolger die Praxis übernehmen möchte, soll zukünftig ein Nachbesetzungsverfahren unterbleiben. In allen anderen Fällen bleibt eine Nachbesetzung nach wie vor möglich. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag konnte erreichen, dass die „Soll“-Regelung erst ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent greift und nicht wie ursprünglich vorgesehen bereits bei 110 Prozent.

Frau Ministerin, die bundesweiten Vorgaben berücksichtigen keine regionalen Besonderheiten, wie soll die ambulante Versorgung garantiert werden?

Da die Zulassungsausschüsse bei Nachbesetzungsverfahren in überversorgten Planungsbereichen nach wie vor zu prüfen haben, ob die konkrete Praxis noch versorgungsrelevant ist, sind regionale Besonderheiten sehr wohl zu berücksichtigen. Dies ist aber auch noch an anderer Stelle möglich. So haben beispielsweise die Länder – und allen voran Bayern – im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes durchgesetzt, dass die zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung verpflichteten Kassenärztlichen Vereinigungen bei der im Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgenden Aufstellung der Bedarfspläne aufgrund regionaler Besonderheiten von bundesweiten Vorgaben abweichen dürfen, wenn dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist. Dies ermöglicht zum Beispiel regional angepasste Planungsbereiche oder auch Abweichungen beim Einwohner-Arzt-Verhältnis.

Herr Professor, es ist immer wieder die Rede davon, dass sich der ländliche Raum, besonders in den östlichen Bundesländern, weiter entvölkern wird. Wie ernst ist die Lage, wenn die Jungen abwandern?

Bei diesen Entwicklungen gibt es regional deutliche Unterschiede, das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Unser Land ist allerdings im deutschlandweiten Vergleich besonders vom demografischen Wandel betroffen. In den nächsten zehn bis 15 Jahren wird der Anteil der Älteren in der Bevölkerung stark zunehmen – in manchen Regionen kommt es zu einer Verdopplung der Zahl der über 85-Jährigen. Gleichzeitig entstehen durch die langsam sinkende Bevölkerungszahl Herausforderungen für die Infrastruktur.

Frau Ministerin, die Aussicht für Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Bereich sind nicht rosig, weil die Patienten Richtung Ballungsgebiete ziehen. Ist es sinnvoll, dort die Zulassungen auf Kosten der bevölkerungsschwachen Gebiete einzuziehen?

Dass Ärzte auf dem Land keine Patienten hätten, kann ich nicht bestätigen. Viel öfter höre ich, dass gerade dort die Wartezimmer voll sind. Die Schwierigkeit ist, Ärzte davon zu überzeugen, aufs Land zu gehen.

Herr Professor, welche Bedeutung hat die von Ihnen skizzierte Entwicklung für die medizinische Versorgung?

Es können nicht mehr alle Angebote des Gesundheitssystems überall vorhanden sein. Einschnitte gibt es jetzt schon bei einigen Facharztbereichen, beispielsweise in der Pädiatrie. Aber auch die Besetzung der Hausarztsitze wird in vielen Regionen zunehmend eine Herausforderung. Und nicht alle Krankenhäuser haben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive. Hier sind kooperative, innovative regionale Lösungen gefragt, damit der hohe Qualitätsstand der medizinischen und pflegerischen Versorgung unserer Bevölkerung dauerhaft sichergestellt bleibt.

Frau Ministerin, sind zusätzliche Zulassungen für die Versorgung in strukturschwachen Gebieten vorgesehen und welche Anreize werden für Ärzte geschaffen?

Der Bundesgesetzgeber hat den sicherstellungsverpflichteten Kassenärztlichen Vereinigungen eine Reihe von Maßnahmen an die Hand gegeben, die sie entweder allein oder gemeinsam mit den Krankenkassen ergreifen können: angefangen bei Sicherstellungszuschlägen in unterversorgten Gebieten über Zuschläge für besonders förderwürdige Leistungen und Leistungserbringer bis hin zur Einrichtung eines Strukturfonds, aus dem unter anderem Gründungszuschüsse gezahlt werden können. Die Bayerische Staatsregierung beispielsweise lässt die KVB bei dieser wichtigen Aufgabe nicht allein. Sie gewährt Ärzten, die sich in nicht überversorgten Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern niederlassen, einen Zuschuss von bis zu 60.000 Euro.

Herr Professor, reichen „Einheitsrezepte“ gegen den Landarztmangel?

In der jüngeren Vergangenheit wurde eine große Zahl von Ideen zur Gewinnung von jungen Landärzten entwickelt – nicht alle davon gut fundiert und tragfähig. Erfolgreich gegen den Landarztmangel waren nicht die schnellen Einheitsrezepte, sondern meist Lösungen vor Ort, die den besonderen Bedarf und die Potenziale einer Region berücksichtigen und die Akteure über die Sektorengrenzen, aber auch über die traditionellen Fach- und Berufsgrenzen hinweg in Kooperationen einbinden konnten.

Herr Professor, was muss aus Ihrer Sicht getan werden, damit auch künftig bundesweit in ländlichen Regionen die medizinische Versorgung gewährleistet ist?

Die Zukunft liegt in regionalen Versorgungskonzepten, vielleicht zuerst auf dem Land, aber mittelfristig genauso in städtischen Bereichen. Tragfähige Lösungen entstehen aber nicht von selbst – sondern erfordern lösungsorientiertes Handeln, Offenheit für neues Denken und die aktive Entwicklung von innovativen Versorgungskonzepten. Der Innovationsfonds im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird hier Möglichkeiten für Modellprojekte schaffen, die wir unbedingt auch in unserem Land nutzen sollten, zum Beispiel in der „Modellregion zukunftsfeste Gesundheitsversorgung im Landkreis Vorpommern- Greifswald“.

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