DocMorris: Quittung für Privatversicherte muss Bonus ausweisen
Die niederländische Versandapotheke DocMorris muss Privatpatienten Quittungen zur Vorlage bei ihrer Krankenversicherung ausstellen, die gewährte Boni ausweisen.
Quittungen ohne gewährte Boni auszustellen ist unlauterer Wettbewerb. Denn der Versender missachtet die „unternehmerische Sorgfalt“ (§ 3 Abs. 2 UWG) und schafft dadurch einen Anreiz für Kunden, Medikamente bei dem Versandhändler zu bestellen. Der Grund: Reichen Versicherte Belege bei der Versicherung ein, ohne dass gewährte Boni erkennbar sind, erstattet der Versicherer mehr Geld, als der Versicherte tatsächlich bezahlt hat. Diese Möglichkeit des Missbrauchs ist ausreichend, um einen Wettbewerbsverstoß anzunehmen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat DocMorris entsprechend zur Unterlassung verurteilt (Urteil vom 14.11.2019, 9 U 24/19).
Das bedeutet das Urteil für Sie
„Wichtig für alle Kunden: Wer Quittungen ohne den Hinweis auf einen erhaltenen Bonus oder Rabatt bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht, begeht einen Betrug“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Daniela Groove aus München, „und das ist laut § 263 Strafgesetzbuch strafbar.“
Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München
Und was gilt für Arzneimittelautomaten? Darüber hat das Verwaltungsgericht in Karlsruhe bereits 2019 entschieden.