Weiteres BFH Verfahren zu den Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

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Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 11.5.2011 (2 K 11301/08) entschieden, dass die Bildung von Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen für Lebensversicherungen dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Es bestätigt damit die ständige BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre.
Das FG hat sich zudem auch zur Berechnung der Rückstellung geäußert. Den durchschnittlichen Arbeitsaufwand schätzt das FG mit 20 Minuten pro Jahr je Lebensversicherungsvertrag ein. Der zu berücksichtigende Mitarbeiteraufwand ergibt sich aus den Lohnkosten der Angestellten ohne Gemeinkostenanteil. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen sind handelsrechtlich seit BilMoG steuerrechtlich jedoch nicht zu berücksichtigen.
Das Urteil ist beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 25/11 anhängig.
Hinweis:
Bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellung sollten o.a. Grundsätze berücksichtigt werden, wenn keine gesonderten Aufzeichnungen vorliegen.
Da die BFH-Rechtsprechung der Vergangenheit aufgrund der Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung nicht anerkannt wird, sollten die entsprechenden Steuerbescheide weiterhin offen gehalten und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.