Überprüfung der Förderinstrumente für Arbeitslose

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Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die geplante Überprüfung der Förderinstrumente für Arbeitslose und die damit verbundenen Einspareffekte der Bundesregierung öffentlich am 06.06.2011 in Berlin verteidigt.

Als Folgen allgemein

… eine vom Staat geförderte Beschäftigung werde es somit künftig nicht mehr im bisherigen Umfang geben. Diese geförderten Beschäftigungen erfolgten bisher mit pauschalen Sätzen und zum Teil unbefristet.
Erhalten bleiben
…. aber öffentlich geförderte Beschäftigungen, wo dies nach Meinung von Frau von der Leyen notwendig seien. So etwa bei der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen oder eben für Menschen mit Behinderungen.
Bis 2015 sind Einsparungen von fast 8 Mrd. Euro vorgesehen
Zum ersten Mal seit gut 25 Jahren sei die Sockelarbeitslosigkeit gesunken. Aktuell gibt es laut Statistiken knapp 260.000 Langzeitarbeitslose weniger als vor der Wirtschafts- und Finanzkrise.
So plant die Bundesregierung derzeit eine Straffung der Arbeitsmarkt-Förderung und erhofft sich dadurch bis zum Kalenderjahr 2015 mögliche Einsparungen von fast 8 Milliarden Euro.
Kritikervorwurf  „Arbeitsmarktpolitik mit Abrissbirne“
Kritiker werfen Frau von der Leyen jedoch eine „Arbeitsmarktpolitik mit Abrissbirne“ zu Lasten von schwer vermittelbaren Arbeitslosen vor. Die CDU-Politikerin wies diese Kritik mit dem Argument zurück, dass die Zahl der Hilfebedürftigen seit 2007 um  600.000 gesunken sei.
Dennoch stehe rund eine Milliarde Euro mehr für die Eingliederung von Hartz-IV-Empfängern zur Verfügung als vor 2007!
Neue Chancen auf dauerhafte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose
Vielen Langzeitarbeitslosen, die im vergangenen Jahr noch keine Chance auf eine reguläre Stelle gehabt hätten, winke nun angesichts des ständig zunehmenden Fachkräftebedarfs der Wirtschaft
die Aussicht auf eine dauerhafte Beschäftigung. Ziel dieser Bemühungen soll es grundsätzlich sein, Arbeitslose für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen.
Zahl der Optionskommunen steigen von 67 auf 108
Frau von der Leyen sprach in Berlin vor Vertretern sogenannter Optionskommunen.
Diese kümmern sich in Eigenregie um die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.
Die Zahl dieser Optionskommunen wird Anfang 2012 von derzeit 67 auf geplante 108 steigen.
Sie sollen dann rund 1,7 Millionen oder 25 % aller Hartz-IV-Empfänger betreuen. Um die große Mehrheit der Langzeitarbeitslosen und deren Familien kümmern sich die bundesweit rund 300 gemeinsamen Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen.
Arbeitsmarktöffnung ab 01.05.2011
Ob diese Bemühungen ausreichend sind bleibt abzuwarten und wird von vielen Kritikern eher skeptisch gesehen. Seit dem 01.05.2011 ist zudem der Arbeitsmarkt innerhalb der EU für alle Arbeitnehmer geöffnet. Für Arbeitnehmer/innen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gelten dieselben Bedingungen wie für Bürger der „alten“ EU-Staaten und EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein). Sie benötigen zur Arbeitsaufnahme ab sofort keine Arbeitserlaubnis mehr.