Kriterien: Scheinselbstständigkeit oder selbstständige Tätigkeit?

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Bei Scheinselbstständigkeit wird durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung eine selbstständige Tätigkeit vorgetäuscht. In Wahrheit handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer. Auf welche Kriterien Arbeitgeber achten müssen, um sich vor den Folgen zu schützen.
Die Grenzen zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit zu erkennen und Beschäftigungsverhältnisse richtig zu beurteilen, stellt für Auftraggeber eine Herausforderung dar. Für Auftraggeber lohnt es sich jedoch die Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit und einer Scheinselbstständigkeit zu kennen und anzuwenden.
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