Höhere Grunderwerbsteuersätze ab 2011

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Seit 2007 können die Bundesländer die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Statt des grundsätzlich in Betracht kommenden Steuersatzes von 3,5 % haben bereits einige Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ab dem 1. Januar 2011 haben sich weitere Erhöhungen ergeben, wie folgende Übersicht zeigt:

BundeslandGrunderwerbsteuersatz
BerlinHamburg4,5 %
Hamburg4,5 %
Sachsen-Anhalt4,5 %
Hamburg
Seit 01.01.2011:
Brandenburg5,0%
Bremen4,5 %
Niedersachsen4,5 %
Saarland4,0 %
alle anderen Bundesländer3,5 %

(In Schleswig-Holstein ist eine Erhöhung zum 01.01.2012 auf 5,0 % vorgesehen)
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäßig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objektes (bzw. der Gegenleistung) ermittelt.