Hohe Steuerschulden rechtfertigen Entzug der Gewerbeerlaubnis

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Bei hohen Steuerschulden kann eine Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.
Demnach erweist sich in diesem Fall der Gewerbetreibende als unzuverlässig und erfüllt damit einen der wesentlichen Untersagungsgründe, welche die Gewerbeordnung auflistet (Az. 6 A 10676/10).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines ehemaligen Gastwirtes ab. Er hatte erhebliche Steuerschulden angehäuft und musste außerdem Insolvenz anmelden. Gleichwohl wollte er seine Schankerlaubnis behalten. Als ihm diese jedoch entzogen wurde, erhob er Klage: Es treffe nicht zu, dass er unzuverlässig sei, sondern er habe nur wirtschaftliche Schwierigkeiten.