Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 EUR erhöht

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Sicher erinnern Sie sich: Zu DM-Zeiten lag die GWG-Grenze bei 800 DM. Für die Umrechnung in Euro wurden 410 EUR festgelegt. Und nun wird sie durch das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ auf 800 EUR angehoben.
Am 27.4.2017 hat der Bundestag dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt. Nach der anstehenden Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz in Kraft treten. Trotz des Namens beinhaltet das Gesetz eine für die Praxis bedeutsame Anhebung der Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
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