Beiträge des Arbeitgebers für eine private Zusatzkrankenversicherung sind Sachbezug

Beiträge des Arbeitgebers für eine private Zusatzkrankenversicherung sind Sachbezug

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Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen kann. Für den Sachbezug gilt die Freigrenze von 44 EUR/Monat.

Hintergrund: Arbeitgeber gewährt Versicherungsschutz
Der Arbeitgeber schloss als Versicherungsnehmer für die Mietarbeiter seines Unternehmens bei zwei Versicherungsgesellschaften eine Zusatzkrankenversicherung für Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Zusatzleistungen sowie Zahnersatz ab. Die für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers A vom Arbeitgeber gezahlten monatlichen Beiträge (36,42 EUR) blieben unter der Freigrenze von 44 EUR nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Gleichwohl berücksichtigte sie das FA bei der Festsetzung der ESt für 2014 bei den Einkünften des A aus nichtselbständiger Arbeit, da es sich um Barlohn und nicht um Sachlohn handele. Dem widersprach das FG und gab der Klage statt. Der BFH bestätigte das FG und wies die Revision des FA zurück.
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