Als Großbritannien seine Firmenwagenbesteuerung änderte, wurden binnen 6 Jahren vier Millionen weniger betriebliche Fahrzeuge zugelassen und die Emissionen sanken um 15 Prozent.

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Ein Vorbild? Die FiFo hat im Mai für das Bundesumweltministerium ein Gutachten veröffentlicht, welches genau dazu rät.
Politisch hoch brisant – Die Besteuerung von Firmenfahrzeugen ist hart umkämpft. Sowohl dogmatische als auch ökonomische sowie ökologische Argumente werden von den Kritikern immer wieder entgegen gehalten. Doch die Gesetzgebung wagt es nicht, den Autobauern – die etwa die Hälfte aller Fahrzeuge an Unternehmen verkauft – die Stirn zu bieten. Zumindest noch nicht, denn im Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 ist u.a. vorgesehen, „die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge (zu) überprüfen.“ Zudem verzichtet der Staat durch die begünstigte Firmenwagenbesteuerung auf bis zu 4,6 Milliarden Steuereinnahmen.
Derzeit müssen Unternehmer und Dienstwagen fahrende Arbeitnehmer pauschal für den privaten Nutzungsanteil des Firmenwagens monatlich 1 Prozent vom Anschaffungs- bzw. Listenpreis zum steuerpflichtigen Einkommen hinzurechnen.
Kritik 1: Ein-Prozent-Methode wirkt klimaschädlich
Die Gutachter des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln (FiFo) kamen zu dem Ergebnis, dass „die Pauschale sehr grob und zudem sehr niedrig angesetzt“ sei. Es wird befürchtet, dass die Unternehmer und Dienstwagen fahrenden Arbeitnehmer darin einen besonderen Anreiz sehen, das Firmenfahrzeug besonders oft privat zu nutzen. Auf diese Weise würde eine Verlagerung des Mobilitätsverhaltens auf die Straßen stattfinden und sich letztendlich klimaschädlich auswirken.
Kritik 2: Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer attraktiv
Eine beliebte Methode, Arbeitnehmern eine (indirekte) Lohnerhöhung zu geben, ist in der Tat die Dienstwagenstellung. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Arbeitnehmer dürfen den Dienstwagen auch privat nutzen und  der Unternehmer profitiert im Gegenzug nicht nur von den steuerlichen Begünstigungen sondern sparte auch noch Sozialversicherungsbeiträge. Denn diese sind nur für den Entlohnungsanteil „Dienstwagen“ nach der Ein-Prozent-Methode abzuführen.
Kritik 3: Hohe Abschreibung für teure, verbrauchsintensive PKWs
Je höher die Anschaffungskosten sind, desto höher fällt logischerweise die jährliche Abschreibungsrate (für 6 Jahre) aus. Denn Grundlage dafür ist der Anschaffungswert. Die Gutachter sehen darin einen erhöhten Anreiz für Unternehmer, hochpreisige Fahrzeuge, die meistens verbrauchsstark sind, zu kaufen. Die Folge: Klimaverschmutzung.
Kritik 4: Das Gebot der Steuergerechtigkeit ist verletzt
Die gegenwärtige Regelung verletzte zudem das Gebot der Steuergerechtigkeit, denn „Besserverdiener nutzen Steuerprivilegien, die Normalverdienern sehr viel seltener zugänglich sind.“ Die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit werde damit unterschiedlich besteuert.
Lösungsvorschlag: Realitätsnahe Pauschalierung
Die FiFo skizziert als Lösung ein effizienteres und gerechteres Alternativmodell, das zudem umweltschädliche Subventionen im Volumen bis zu 5,5 Mrd. Euro abbauen soll. Es sieht eine realitätsnahe Pauschalierung nach dem Vorbild Großbritanniens vor. Danach soll sich die Pauschalierung nicht mehr allein am Kaufpreis, sondern auch am Kraftstoffverbrauch orientieren. Das würde bedeuten, dass die Nutzer in ihrer Steuererklärung Angaben zur gesamten Fahrleistung eines Jahres sowie zum Fahrzeugtyp und dessen Normverbrauch machen müssten. Den Rest würde dann das Finanzamt berechnen. Das Gutachten empfiehlt in diesem Zusammenhang, nach Abzug des Weges zur Arbeit nur noch 75 Prozent der jährlichen Fahrtstrecke generell als privat zu deklarieren. Und bei besonders schlechten Emissionswerten sollen Unternehmer nur noch 50 Prozent des Anschaffungspreises beim Finanzamt geltend machen können. Auch eine Obergrenze für den Kohlendioxidausstoß von Dienstwagen sowie die Einführung einer CO2-Komponente hält die FiFo für sinnvoll, um einen Anreiz für Elektroautos zu geben.

Die Erfahrungen aus Großbritannien sind nicht von der Hand zu weisen – es wird daher mit Spannung erwartet, wann und wie sich die Koalition dazu äußern wird.