Höhere Grunderwerbsteuersätze ab 2011
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Seit 2007 können die Bundesländer die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Statt des grundsätzlich in Betracht kommenden Steuersatzes von 3,5 % haben bereits einige Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ab dem 1. Januar 2011 haben sich weitere Erhöhungen ergeben, wie folgende Übersicht zeigt:
Bundesland | Grunderwerbsteuersatz |
Berlin | Hamburg4,5 % |
Hamburg | 4,5 % |
Sachsen-Anhalt | 4,5 % |
Hamburg | |
Seit 01.01.2011: | |
Brandenburg | 5,0% |
Bremen | 4,5 % |
Niedersachsen | 4,5 % |
Saarland | 4,0 % |
alle anderen Bundesländer | 3,5 % |
(In Schleswig-Holstein ist eine Erhöhung zum 01.01.2012 auf 5,0 % vorgesehen)
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäßig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objektes (bzw. der Gegenleistung) ermittelt.