Betriebliche Nutzung bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
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Im Rahmen des § 7g EStG muss ein Wirtschaftsgut in den ersten 2 Jahren (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die betriebliche Nutzung wird aber für Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung unterschiedlich berechnet.
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