Aushangpflichten des Arbeitgebers ab 2011

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Es stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage nach dem Sinn von Änderungen und Vorschriften, jedoch kann ein Verstoß für betroffene Arbeitgeber neben dem unnötigen Stress und Ärger zusätzlich auch Bußgelder bis zu EURO 2.500,00 bedeuten. Zu diesen Vorschriften gehören auch die sogenannten „Aushangpflichten“ zu der der Arbeitgeber seit dem 01.01.2011 per Gesetz „zwangs“verpflichtet wurde.

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