Arbeitsrecht: Unternehmen müssen Arbeitszeit erfassen
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Arbeitsrecht: Unternehmen müssen Arbeitszeit erfassen

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat geurteilt, dass in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten besteht. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen laut dem Urteil (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten lückenlos und systematisch protokolliert wird.

Bisher gab es in Deutschland keine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nur Tätigkeiten, die über die tägliche Regelarbeitszeit hinausgehen – also Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit – mussten zwingend dokumentiert werden. Mit der neuen Zeiterfassungspflicht ändert sich dies nun. Eine genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In einer Mitteilung des BAG zum Urteil hieß es lediglich, Arbeitgebende seien „gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen“.

Zur Begründung verwies das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Der EuGH hatte damals entschieden: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichten, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, das die tägliche Arbeitszeit erfasst. Die Neuregelung der Arbeitszeiterfassungspflicht gilt für alle Unternehmen, auch für Kleinstunternehmen.

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Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

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