Arzt muss Zwangszuweisung von Patienten durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht dulden

Arzt muss Zwangszuweisung von Patienten durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht dulden

1 min.

Das Landessozialgericht Thüringen hat einem Augenarzt Recht gegeben, der sich gegen die Zwangszuweisung von Patienten gewehrt hat.

Muss ein Arzt zugewiesene Patienten betreuen?

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hatte einem Augenarzt im Jahr 2014 Patienten zur Behandlung zugewiesen. Diese Patienten hatten zuvor  weder bei ihm noch bei anderen Ärzten einen Termin bekommen.  Gegen die Zwangszuweisung klagte der Arzt erfolgreich.

Das entschied das Gericht zur Zwangszuweisung

Die Richter des Landessozialgerichts gaben dem Arzt Recht (Urteil vom 06.06.2018, L 11 KA 1312/17). Er muss  Patienten, die die KV ihm zugewiesen hat, an seine angestellte Ärztin nicht dulden. Für die Zuweisung fehle es an einer Rechtsgrundlage. Eine solche sei weder in der KV-Satzung noch im Sozialgesetzbuch (SGB V) zu finden.
Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. „Der Volltext des Urteils liegt noch nicht vor, wir werden gegebenenfalls weiter berichten“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München.
Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!