Ab heute gilt's: Die Health Claims Verordnung ist kein zahnloser Tiger mehr!

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Betroffen sind alle, die Nahrungsergänzungsmittel vertreiben, also auch Apotheker, Drogerien und Vertreiber von Naturprodukten. Auch wenn die Verordnung schon einige Jahre in Kraft ist, so entfaltet sie erst jetzt Wirkung. Und ab sofort sind tausende gesundheitliche Wirkversprechen von Lebensmitteln (und damit auch von Nahrungsergänzungsmitteln) verboten.
Es steht zu befürchten, dass eine neue Abmahnwelle losrollt, denn viele, die entsprechende Produkte (vor allem zum Versand) anbieten, haben ihre Werbung noch nicht angepasst.
Noch wichtiger: Es wird auch für die Wirkversprechen gehaftet, mit denen die in Apotheken etc. erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel versehen sind.
Die deutsche Rechtsprechung ist hier rigoros, also Vorsicht, wenn Sie nicht nur Abmahnkosten im oberen drei- bis vierstelligen Bereich und teure Gerichtsverfahren vermeiden wollen!

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