Tarifvertrag für Arzthelferinnen/MFA: kein Grund zur Aufregung

1 min.

München – Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. haben rückwirkend zum 1.4.2016 drei neue Tarifverträge vereinbart, in denen Gehaltssteigerungen von 2,5% und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung vereinbart sind.
Wichtig zu wissen: für die allermeisten Ärztinnen und Ärzte haben die Tarifabschlüsse keine rechtliche Wirkung: sie gelten nur dann, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Mitglied der vertragsschließenden Parteien sind oder im Arbeitsvertrag auf die jeweiligen Tarifverträge Bezug genommen wurde. Die Bundesärztekammer empfiehlt allerdings, die dort vereinbarten Tarife nicht zu unterschreiten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, Gehälter entsprechend dem Aufgabenumfang, der Leistung und den regional üblichen Löhnen zu vereinbaren. Ihr Ecovis-Berater unterstützt Sie beim Abschluss entsprechender Verträge.
 

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!