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Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot
Kein Wettbewerbsverbot für ehemalige Weiterbildungsassistentin
Laut der Musterberufsordnung für Ärzte ist es berufswidrig, wenn sich ein Weiterbildungsassistent innerhalb eines Jahres nach seiner Weiterbildung im Einzugsbereich der Praxis seines Ausbilders niederlässt. Das Arbeitsgericht Hameln hält das für verfassungswidrig. (mehr …)
Keine Karenzentschädigung bei Rücktritt vom Wettbewerbsverbot
Treten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam vom Wettbewerbsverbot zurück, muss der Arbeitnehmer keine Karenzentschädigung mehr zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. (mehr …)
Apotheker dürfen Wertgutscheine ausgeben
München –Das Landgericht Lüneburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen Apotheker an Ihre Kunden Wertgutscheine herausgeben dürfen. (mehr …)
Wettbewerbsverbot für angestellte Ärzte nur mit Karenzentschädigung wirksam
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat aktuell klar gestellt, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für angestellte Ärzte ohne Karenzentschädigung nichtig ist – also eine Entschädigung für das befristete Tätigkeitsverbot. Die Nichtigkeit gilt aber für beide Seiten! (mehr …)