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Erstattung
Erstattung
Mangelhafte Aufklärung bei riskanter Behandlung kann den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wegfallen lassen
Bei einer Behandlung, die nicht dem allgemeinen medizinischen Standard entspricht, müssen Ärzte ihre Patienten über ein hohes Behandlungsrisiko aufklären. Sonst droht nicht nur ein Arzthaftungsprozess, auch auf die Erstattung der Behandlungskosten muss das Krankenhaus verzichten, so das Bundessozialgericht. (mehr …)
Arzthaftung: Droht jetzt eine Klagewelle?
München - Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 sind Ärzte zur wirtschaftlichen Aufklärung der Patienten in Schriftform verpflichtet – auch wenn nicht alle Details geregelt sind. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, die Position der Patienten gegenüber den Leistungserbringern und...