Mangelhafte Aufklärung bei riskanter Behandlung kann den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wegfallen lassen
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Mangelhafte Aufklärung bei riskanter Behandlung kann den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wegfallen lassen

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Bei einer Behandlung, die nicht dem allgemeinen medizinischen Standard entspricht, müssen Ärzte ihre Patienten über ein hohes Behandlungsrisiko aufklären. Sonst droht nicht nur ein Arzthaftungsprozess, auch auf die Erstattung der Behandlungskosten muss das Krankenhaus verzichten, so das Bundessozialgericht.

Patient stirbt infolge einer Krankenhausbehandlung

Ein 60-jähriger, gesetzlich krankenversicherter Patient litt an einer besonderen Form von Lymphdrüsenkrebs, einem Mantelzelllymphom. Das Krankenhaus behandelte ihn mit Stammzellen eines Fremdspenders (allogene Stammzelltransfusion). Der Patient erlitt nach der Behandlung eine Blutvergiftung mit Multiorganversagen und starb. Die Behandlungskosten beliefen sich auf rund 90.000 Euro.

Die Krankenkasse des Verstorbenen wollte nur rund die Hälfte dieser Kosten übernehmen. Sie wandte unter anderem ein, die Ärzte haben den Patienten nicht ordnungsgemäß aufgeklärt.

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht (BSG) verwies den Rechtsstreit an das Landessozialgericht Hamburg zurück. Dieses muss noch ermitteln, ob die Ärzte den Patienten ausreichend über die Behandlung aufgeklärt hatten. Das ist wichtig, weil die Aufklärung in erster Linie der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten dient. Das Gericht hat die Aufklärung hier erstmals auch zur Voraussetzung eines Vergütungsanspruchs gemacht (Urteil vom 16.04.2020, B 1 KR 20/19 R).

Demnach dient die Aufklärung bei gesetzlich versicherten Patienten auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs 1 SGB V) und hat insofern Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses. Denn im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet letztlich der Versicherte, ob er die ihm ärztlich angebotene, medizinisch notwendige Leistung abruft. Dies erfordert, dass er diese Entscheidung auf der Grundlage von ausreichenden Informationen trifft, so die Richter:

„Die Aufklärung muss dem Versicherten die Spanne denkbarer Entscheidungen aufzeigen, sodass ihm Für und Wider der Behandlung bewusst sind und er Chancen und Risiken der jeweiligen Behandlung selbstbestimmt abwägen kann.“

Die Richter des BSG erklärten dazu: Wenn mit der Behandlung ein hohes Risiko schwerwiegender Schäden, insbesondere ein hohes Mortalitätsrisiko verbunden ist, muss diese Aufklärung gerade auch diese Risiken umfassen.

Darauf sollten Sie achten

Mängel in der Aufklärung führen häufig zu verlorenen Arzthaftungsprozessen. „Jetzt kommt noch das Vergütungsrisiko dazu. Krankenhäuser und Ärzte sollten Patienten so sorgfältig wie möglich aufklären und dies dokumentieren. Sonst kann es doppelt teuer werden“, warnt Ecovis-Rechtsanwalt Steffen Lask aus Berlin.

Professor Steffen Lask, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

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