Gesundheitswesen – Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel, die Sie kennen sollten

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München – Der Gesetzgeber sorgt jährlich für Änderungen im Steuerrecht. Diese wirken sich sowohl auf Sie als Arbeitgeber als auch auf Ihre Arbeitnehmer aus. Für das Jahr 2017 ergeben sich daher einige Neuerungen, die Sie als Arbeitgeber im Bereich des Gesundheitswesens kennen sollten.

Allgemeine Steuerentlastungen
Der Grundfreibetrag steigt von 8.652 Euro auf 8.820 Euro (2017) und auf 9.000 Euro (2018). Einkommen bis zu dieser Summe bleibt steuerfrei.
Die kalte Progression wird gemildert. Dazu werden die Einkommensteuer-Tarife angepasst, sodass Lohnerhöhungen bzw. Einkommenserhöhungen nicht durch die Steuer aufgezehrt werden.
Steuerentlastung für Familien
Der Kinderfreibetrag wird erhöht. Er steigt von 7.248 Euro auf 7.356 Euro (2017) und auf 7.428 Euro (2018).
Zudem profitieren Eltern von der Erhöhung des Kindergeldes um zwei Euro pro Monat.
Förderung der Elektromobilität
Kaufen Sie für Ihre Praxis ein Elektroauto, so werden Sie für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Zudem wird das Laden eines Elektrofahrzeugs durch den Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen, z. B. am Parkplatz Ihrer Praxis, steuerbefreit. Die Übereignung einer Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer kann zudem pauschal besteuert werden.
Vereinfachung bei Spenden
Bisher mussten die Spendenbescheinigungen auf dem Postweg an das Finanzamt geschickt werden. Das ist jetzt Vergangenheit. Seit 01.01.2017 sind die Bescheinigungen nur dann einzureichen, wenn das Finanzamt diese anfordert. Aus der Vorlagepflicht wird eine Aufbewahrungspflicht.
Elektronische Registrierkassen
Verwenden Sie in Ihrer Praxis eine elektronische Registrierkasse, so ist zu überprüfen, ob diese noch den aktuellen Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht.
Insbesondere die Möglichkeit der Kassen-Nachschau ab dem 01.01.2018 führt dazu, dass die Finanzverwaltung prüfen wird, ob alle Geschäftsvorfälle zeitnah und ordnungsgemäß erfasst sind.
Martin Fries, Steuerberater bei Ecovis in Aschaffenburg, martin.fries@ecovis.com
 

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