Sozialversicherungspflicht bei sektorenübergreifender Versorgung

1 min.

Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sind seit einigen Jahren zulässig. Allerdings haben diese auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten. Ein in diesem Jahr veröffentlichtes Rundschreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Statusfeststellung von Erwerbstätigen beinhaltet auch Vorgaben zur Sozialversicherungspflicht bei Kooperationen im Gesundheitswesen.

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!