Reduzierung der Arbeitszeit für Nebentätigkeiten auch bei halbem Versorgungsauftrag nötig

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Frage geklärt, in welchem Umfang ein Vertragsarzt mit auf die Hälfte beschränktem Versorgungsauftrag einer Nebentätigkeit nachgehen darf.
Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2007 können Vertragsärzte und Psychotherapeuten ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränken. Diese so entstandenen „Teilzulassungen“ ….

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