Neue Laborpauschalen ab 01.10.2009

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Nachdem erst im Oktober 2008 die Direktabrechnung der Laborgemeinschaften mit den jeweiligen KVen eine neue Laborära eingeläutet hat, erfährt die Änderungswut des Bewertungsausschusses keinen Stillstand.
So wird bereits zum 01.10.2009 nachgebessert. Um sicherzustellen, dass die Direktabrechnung tatsächlich mit der jeweiligen KV stattfindet, werden zwei neue Laborpauschalen Ziffer 32890 für den Check-Up und Ziffer 32892 für die Stuhluntersuchung geschaffen.
Obligater Leistungsinhalt der neuen EBM-Ziffer 32890 ist neben der orientierenden Untersuchung der Cholesterin-, Glukose- und Urin-Streifen-Test. Dies führt wiederum zu dem absurden Ergebnis, dass auch der Urin zur Durchführung eines Urin-Streifen-Tests ins Labor geschickt werden muss, obwohl dieser Test bisher in den Praxen direkt durchgeführt wurde. Das führt vor allem zu zusätzlichen Kosten, von der Anschaffung des Röhrchens bis hin zum Versand an das jeweilige Labor. Fakt ist, dass weder diese zusätzlichen Kosten noch der weiterhin in Eigenregie durchgeführte Urin-Streifen-Test vergütet werden. Dazu kommt noch, dass das Labor, das die neue Komplexziffer 32892 durchführt, obwohl der Urin-Streifen-Test bereits vom behandelnden Arzt durchgeführt wurde, eine falsche Abrechnung vornimmt, die strafrechtlich einen Abrechnungsbetrug darstellt. Es stellt sich nun mal mehr die Frage, ob dies im Sinne des Bewertungsausschusses war.
Neu ist auch die Aufspaltung der Blutuntersuchung im Stuhl (Ziffer 01734) in die Ziffer 01734 und die o.g. neue Laborpauschale Ziffer 32892. Das hat zwar den Vorteil, dass der Arzt, der ein eigenes Labor hat, die Leistung nicht mehr einkaufen muss, allerdings zu dem Preis, dass die Punktzahl für diese Untersuchung von 70 auf 30 Punkte fällt.
Isabel Wildfeuer
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