Notfallplan: "Meine Praxis ohne mich"

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München – Eine Notfalldokumentation mit allen wichtigen Daten, Vollmachten und Anweisungen sichert im Krisenfall die Handlungsfähigkeit der Praxis.

Eine ärztliche Praxis ist in der Regel auf die Person des Praxisinhabers fokussiert – er ist nicht nur für die medizinische Versorgung der Patienten zuständig, sondern auch für alle wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgaben verantwortlich. Ist der Praxisinhaber langfristig handlungsunfähig oder stirbt er gar, kann dies zu völligem Stillstand führen, denn ohne Arzt kann die Praxis nicht weiterlaufen. Die Folgen: Einerseits fehlt die Einnahmequelle, andererseits laufen die Verbindlichkeiten weiter. Gehälter und Rechnungen können nicht bezahlt werden, weil Kontovollmachten fehlen. Unterlagen sind nicht zugänglich, weil die Passwörter unbekannt sind. Szenarien, über die niemand so recht nachdenken mag. Um trotzdem für den Notfall gut gerüstet zu sein, sollten Ärzte daher rechtzeitig eine Notfalldokumentation zusammenstellen – einen Ordner, in dem bei Bedarf alle wesentlichen Fäden zusammenlaufen.

Hilfreich ist es auch, wichtige Dokumente wie Arbeits- oder Mietverträge, Policen, die KV-Abrechnung oder Kontaktdaten, etwa zur Kassenärztlichen Vereinigung, zu den Berufsverbänden oder zum rechtlichen und steuerlichen Berater, in einem Notfallordner griffbereit abzuheften. Entscheidend ist es, dass Vertrauenspersonen auf diese Daten zugreifen können. Wer möchte, dass diese Personen aus der Praxis stammen, sollte an Vollmachten denken. „Wer beispielsweise das Praxismanagement mit einbinden möchte, sollte sich darum kümmern, dass dieses die entsprechenden Vollmachten hat“, sagt Steuerberater Thorsten Blümel.

Die Notfalldokumentation sollte zudem auch einen Antrag auf Genehmigung eines Vertreters und des sogenannten Witwenquartals enthalten, denn bei Tod des Praxisinhabers endet auch die Zulassung als Vertragsarzt. Beantragt ein Angehöriger jedoch das Sterbevierteljahr, kann die Praxis mit einem Vertreter vorerst weitergeführt werden. „So bleibt zumindest etwas Zeit, um Verträge zu kündigen oder einen Nachfolger zu finden – in diesem eng bemessenen Zeitraum jedoch kein leichtes Unterfangen“, erklärt Rita Kuhn, Steuerberaterin.

Damit die Praxis auch mit einem Angehörigen und ärztlichen Vertreter weiterlaufen kann, müssen diese wissen, welche Programme welche Lizenzen und Passwörter erfordern oder wie die Zugangsdaten für das Online-Banking lauten. „Unbedingt darauf achten sollten Ärzte, dass die Informationen aktuell bleiben“, rät Kuhn. Dazu kann einmal im Jahr ein Termin festgelegt werden, um die getroffenen Regelungen durchzusehen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Auch aktuelle Dokumente können dann ergänzt werden. Übrigens: Der Blick von außen hilft, die richtige Vorsorge zu treffen und die Praxis krisenfest zu machen.